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Bekämpfung der Falschgeldkriminalität

Am häufigsten wurden im Jahr 2021 in Sachsen-Anhalt die 20-Euro-Falschgeldnoten (48 Prozent der sichergestellten Euro-Banknoten) angehalten, gefolgt von den 50-Euro- und 10-Euro-Falschgeldnoten (25 Prozent und 16 Prozent).


Für das Jahr 2021 sind derzeit in Sachsen-Anhalt 478 Euro-Falschgeldnotenin einem Gesamtwert von ca. 20.500 Euro in den Zahlungsverkehr gelangt.(Gesamtschaden im Vorjahr ca. 30.000 Euro).

 

Am häufigsten wurden im Jahr 2021 in Sachsen-Anhalt die 20-Euro-Falschgeldnoten (48 Prozent der sichergestellten Euro-Banknoten) angehalten, gefolgt von den 50-Euro- und 10-Euro-Falschgeldnoten (25 Prozent und 16 Prozent). Diese drei Stückelungen nahmen ungefähr 89 Prozent der im Zahlungsverkehr sichergestellten Falsifikate ein.

 

Im Jahr 2021 war ein Anteil von veränderten Banknotenabbildungen (VBNA) der im Zahlungsverkehr angehaltenen Falschgeldnoten von ca. 36 Prozent feststellbar. Die veränderten Banknotenabbildungen sollen nach dem Willen des Herstellers nicht im Geld- oder Rechtsverkehr Verwendung finden. Diese sogenannten „Blüten“ („Prop Copy“-, „Movie Money“-, Souvenir-, Toten- oder Hochzeitsgeld) aus dem asiatischen Raum sind nach deutschem Recht dann Falschgeld, wenn sie mit echtem Geld verwechselt werden können und als echt in den Verkehr gebracht werden.

 

Durch Sicherstellungen der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt konnten im Jahr 2021 ca. 1350 Euro-Banknoten, welche als Falschgeld zu bewerten sind, außerhalb des Zahlungsverkehrs eingezogen werden. Der Anteil an VBNA liegt hier bei 49 Prozent. Die VBNA-Varianten mit der Aufschrift „Movie Money“ und „Prop Copy“ werden von der Falschgeld-Analysestelle der Deutschen Bundesbank als zur Täuschung im Zahlungsverkehr geeignet eingestuft.

 

Diese VBNA verstoßen ferner gegen die Reproduktionsvorschriften des Art. 2 des EZB Beschlusses EZB/2013/10, welcher die Vorgaben zur rechtmäßigen Reproduktion auflistet. Reproduktionen dürfen durch die Öffentlichkeit nicht mit echten Euro-Banknoten verwechselt werden, ansonsten sind sie ausnahmslos sicherzustellen. Die VBNA sind bei näherer Betrachtung an Hand der fehlenden Sicherheitsmerkmale der Euro-Banknoten gut erkennbar. Im Jahr 2021 wurden in Sachsen-Anhalt rund 650 falsche Euro-Münzen (Vorjahr ca. 700) im Zahlungsverkehr mit einem Schadensvolumen von ca. 1250 Euro (Vorjahr ca. 1300 Euro) festgestellt.

 

Die Fälschungen traten überwiegend bei den zwei höchsten Stückelungen (2 Euro – 96%, 1 Euro – 4%) auf. Zu der Frage, welchen Einfluss die Pandemie bzw. das bargeldlose Bezahlen im Handel auf die Entwicklung des Falschgeldaufkommens hat, kann von hiesiger Stelle keine valide Aussage getroffen werden.

 

Tipps zur Falschgelderkennung bei Banknoten

 

1.) Schauen Sie die Banknoten genau an! Achten Sie dabei nicht nur auf den Gesamteindruck, sondern konzentrieren Sie sich ganz bewusst auf bestimmte Sicherheitsmerkmale, die Sie sich vorher eingeprägt haben.

2.) Verlassen Sie sich bei der Prüfung nicht allein auf ein Sicherheitsmerkmal.

3.) Gehen Sie nach dem Prinzip "Fühlen-Sehen-Kippen" die Ihnen bekannten Sicherheitsmerkmale der Reihe nach durch und ziehen Sie, falls vorhanden, ein Banknotenprüfgerät in die Überprüfung mit ein.

4.) Besorgen Sie sich eine Vergleichsnote.

5.) Bestehen weiterhin Zweifel, lassen Sie die Note(n) bei Ihrer Hausbank oder einer der Filialen der Deutschen Bundesbank (nur Euro) überprüfen.

 

Was tun, wenn Sie Geld als falsch erkannt haben? Wenn Sie sicher sind, dass Sie Falschgeld (Banknoten oder Münzen) erhalten haben, benachrichtigen Sie bitte sofort die Polizei. Bei der Weiter- oder Rückgabe von Falschgeld können Sie sich genau wie bei der Herstellung von Falschgeld strafbar machen. Für Falschgeld gibt es keinen Ersatz! Daher sollten Sie auch die Ware nicht vor Bezahlung mit gültigem Geld herausgeben.

 

Die Deutsche Bundesbank, Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sind gemäß §36 Bundesbankgesetz zur Anhaltung von falschem bzw. falsch verdächtigem Geld verpflichtet. Falsches Geld ist dabei an die Polizei, falsch verdächtiges Geld an die Deutsche Bundesbank zu übergeben. Verstöße gegen die Anhalte- bzw. Meldepflicht können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.


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