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Kommunen schlossen 2021 mit 20 Mill. EUR Überschuss ab

Wie das Statistische Landesamt nach den Ergebnissen der Jahresrechnung mitteilt, ergab sich der Finanzüberschuss aus der Abrechnung der Gruppe der Verbandsgemeinden und der kreisangehörigen Gemeinden (+97 Mill. EUR).


Die Auszahlungen der Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt stiegen 2021 um 269 Mill. EUR auf 8 351 Mill. EUR gegenüber 2020. Die Einzahlungen betrugen 8 371 Mill. EUR, das waren 267 Mill. EUR mehr als 2020. Die Einzahlungen lagen damit 20 Mill. EUR über den Auszahlungen. Wie das Statistische Landesamt nach den Ergebnissen der Jahresrechnung mitteilt, ergab sich der Finanzüberschuss aus der Abrechnung der Gruppe der Verbandsgemeinden und der kreisangehörigen Gemeinden (+97 Mill. EUR). Mit einem Finanzierungsdefizit schlossen hingegen 2021 die kreisfreien Städte (-52 Mill. EUR) und die Landkreise (-25 Mill. EUR) ab.

 

2021 verbuchten die Kommunen 7 384 Mill. EUR Einzahlungen und 7 154 Mill. EUR Auszahlungen im Rahmen der laufenden Rechnung. Damit lagen die Einzahlungen 229 Mill. EUR über den Auszahlungen. Im Vorjahr betrug der Überschuss 338 Mill. EUR. Der Saldo fiel 2021 rund 1/3 geringer aus als im Vorjahr. 71 Kommunen schlossen die laufende Rechnung 2021 mit einem Defizit ab, darunter die kreisfreien Städte Dessau-Roßlau und Halle (Saale) sowie der Burgenlandkreis und der Landkreis Stendal. In 9 Einheitsgemeinden und 2 verbandsangehörige Gemeinden betrug 2021 der Fehlbetrag dabei mehr als 1 Mill. EUR.

 

54,5 % der Einzahlungen der laufenden Rechnung der Kommunen waren 2021 Zuwendungen und allgemeine Umlagen. Die eingenommenen 4 022 Mill. EUR bedeuteten 160 Mill. EUR weniger als im Vorjahr. 1 985 Mill. EUR verbuchten die Kommunen aus Steuern und ähnlichen Abgaben (26,9 %), das waren 141 Mill. EUR mehr als im Vorjahr. Starken Einfluss auf die positive Entwicklung der Einzahlungen der laufenden Rechnung, insbesondere der Steuereinnahmen, hatte die Gewerbesteuer. Die Zahlungen der Gewerbebetriebe stiegen um 131 Mill. EUR (+18,1 %) auf 855 Mill. EUR. Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage standen den Gemeinden 119 Mill. EUR (+18,0 %) mehr aus der Gewerbesteuer zur Verfügung als im Jahr zuvor.

 

Transferzahlungen dominieren regelmäßig die Auszahlungen der laufenden Rechnung. Dazu gehören z. B. Zuwendungen für laufende Zwecke und Schuldendiensthilfen. 2021 betrug der Anteil der Transferzahlungen 29,3 %, gefolgt von den Auszahlungen für Personal und Versorgung (27,4 %), sozialen Leistungen (18,3 %), Sach- und Dienstleistungen (12,2 %) allgemeinen Zuweisungen, allgemeinen Umlagen, Steuerbeteiligungen (12,2 %) sowie Zinsen und ähnlichen Auszahlungen (0,6 %).

 

Im Rahmen der Investitionstätigkeit verbuchten 2021 die Kommunen 307 Mill. EUR höhere Auszahlungen als Einzahlungen. Zu den vermögenswirksamen Zahlungen gehören neben den Zahlungen für Baumaßnahmen z. B. der Erwerb oder die Veräußerung von Grundstücken, Gebäuden Infrastrukturvermögen, beweglichen oder immateriellen Vermögensgegenständen oder Finanzanlagen sowie Ein- und Auszahlungen von Zuwendungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. 2021 investierten die Kommunen 992 Mill. EUR. Das waren 12,1 % mehr als im Jahr zuvor. 95,0 % der Auszahlungen erfolgten für Sachinvestitionen. Die Einzahlungen für Investitionstätigkeit stiegen um 12,4 % auf 685 Mill. EUR. Der Anteil der Mittel aus Zuwendungen und Zuweisungen lag bei 88,8 %, Beiträge und Ähnliches lagen bei 1,3 %.

 

2021 flossen 302 Mill. EUR für investive Finanzierungstätigkeit in die kommunalen Kassen. Dabei handelte es sich größten Teils um Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen. Zur Tilgung investiver Kredite und Anleihen zahlten die Kommunen 205 Mill. EUR aus. Damit ergab sich 2021 ein Überschuss von 98 Mill. EUR. Ein Jahr zuvor gab es ein Defizit von 41 Mill. EUR. In der laufenden Rechnung werden alle Zahlungen ohne Vermögensänderung verbucht. Zu den nicht vermögenswirksamen Einzahlungen gehören insbesondere Steuern und ähnliche Abgaben sowie Zuwendungen und allgemeine Umlagen. Die Auszahlungen erfolgen u. a. für Personal und Versorgung, Soziales, Sach- und Dienstleistungen sowie Transferleistungen.


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