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KiTa-Qualitätsgesetz: Rund 100 Millionen Euro für die Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt

Profitieren werden die Tageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen, bei denen zusätzliche Fachkräfte gefördert werden.


Rund 100 Millionen Euro insgesamt aus dem KiTa-Qualitätsgesetz wird Sachsen-Anhalt in den Jahren 2023 und 2024 zur Verbesserung der Qualität und der Teilhabe in den Kinderbetreuungseinrichtungen des Landes investieren können. Sachsen-Anhalt habe - wie die anderen Bundesländer auch - eine individuelle Vereinbarung mit dem Bund zur Umsetzung des Gesetzes unterzeichnet und darin die Schwerpunkte für ausgewählte Maßnahmen festgelegt, teilte Sozialministerin Petra Grimm-Benne am Freitag in Magdeburg mit. „Wir schaffen damit mehr Bildungsgerechtigkeit, investieren weiter in die pädagogische Arbeit in den Kitas und helfen den Einrichtungen bei der Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte.“

 

Sachsen-Anhalt führt dabei grundsätzlich die Maßnahmen aus dem GuteKitaGesetz weiter. Profitieren werden die Tageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen, bei denen zusätzliche Fachkräfte gefördert werden. Deren Anzahl wird von 137 auf 150 in 2024 erhöht werden. Auch die Förderung der Fachberatungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit bis zu je zwei Stellen wird fortgesetzt. Die Vorpraktika für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger werden mit dem KiTa-Qualitätsgesetz auch künftig vergütet. Weitere Maßnahmen sind die Schulgeldfreiheit für die Erzieher-, Kinderpfleger- und Sozialassistentenausbildung für über 3.000 Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr sowie eine Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher, unter anderem durch das Angebot einer praxisintegrierten und vergüteten Ausbildung mit jährlich bis zu 200 Plätzen.

 

Ministerin Grimm-Benne betonte: „Um alle Kinder bestmöglich zu betreuen und zu fördern, brauchen wir qualifizierte Fachkräfte. Daher setzen wir einen Schwerpunkt auf die Gewinnung und Sicherung von Personal.“

 

Auch die Beitragsentlastung von Eltern mit mehreren Kindern wird bis Ende 2024 weitergeführt. Ministerin Grimm-Benne: „Gerade in Zeiten von Inflation und Preissteigerungen ist es uns wichtig, Familien bei den Beiträgen weiter zu entlasten.“

 

Neu ist die Förderung der Sprach-Kitas und der Sprach-Fachberatungen aus Mitteln des Kita-Qualitätsgesetzes (da der Bund das bisherige Bundesprogramm nicht mehr fortgesetzt hatte), um die sprachliche Entwicklung der Kinder in den Einrichtungen von Sachsen-Anhalt weiter gut fördern zu können.

 

Hintergrund: Das KiTa-Qualitätsgesetz als Folgegesetz des Gute-KiTa-Gesetzes ist im Januar 2023 in Kraft getreten. Damit unterstützt der Bund die Länder in den Jahren 2023 und 2024 mit insgesamt rund vier Milliarden Euro, von denen Sachsen-Anhalt entsprechend des Königsteiner Schlüssels rund 100 Millionen Euro erhält. Die Länder können aus verschiedenen Handlungsfeldern ihre jeweiligen Schwerpunkte bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der frühkindlichen Bildung, der Teilhabe von Kindern in der Kindertagesbetreuung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auswählen. Das jeweilige Handlungs- und Finanzierungskonzept eines Landes ist in einem bilateralen Vertrag zwischen Bund und Land festgeschrieben worden. Nunmehr haben alle Länder die Verträge unterzeichnet.

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