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Ministerin Grimm-Benne unterstützt Forderungen nach Vorschaltgesetz: Bund muss Liquidität der Krankenhäuser sichern

Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne hat den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt anlässlich des heutigen Aktionstages „Krankenhäuser in Not“ ihre Unterstützung zugesichert. „Ein kalter Strukturwandel muss verhindert werden. Die Krankenhausreform des Bundes ist notwendig, aber ohne ein Vorschaltgesetz, das die Liquidität der Krankenhäuser sichert, werden uns Häuser wegbrechen“.


Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne hat den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt anlässlich des heutigen Aktionstages „Krankenhäuser in Not“ ihre Unterstützung zugesichert. „Ein kalter Strukturwandel muss verhindert werden. Die Krankenhausreform des Bundes ist notwendig, aber ohne ein Vorschaltgesetz, das die Liquidität der Krankenhäuser sichert, werden uns Häuser wegbrechen“, sagte die Ministerin auf der Mitgliederversammlung der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt am Mittwoch in Halle. Daher sind die Forderungen der Krankenhausgesellschaft berechtigt und unbedingt zu unterstützen. „Wir müssen jetzt verhindern, dass Krankenhäuser insolvent gehen, bevor die Krankenhausreform überhaupt in Kraft tritt.“

 

Die Ministerin nahm heute einen Offenen Brief der Krankenhäuser Sachsen-Anhalts entgegen. Sie bekräftigte, zu den Standorten im Land zu stehen. „Die Krankenhausplanung ist aus gutem Grund Ländersache. So muss es uns möglich sein, Ausnahmen zuzulassen, um die wohnortnahe Grundversorgung auch in der Fläche sicherzustellen.“ So würden beispielsweise die Strukturen im nördlichen Teil von Sachsen-Anhalt unbedingt gebraucht und müssten auch auskömmlich finanziert werden.

 

Die Ministerin wies darauf hin, dass in Sachsen-Anhalt bereits mit der Durchführung von Modellprojekten begonnen worden sei, um die sektorenübergreifende Versorgung in strukturschwachen Gebieten zu stärken. „Ich halte es für unerlässlich, dass es im Land zu mehr Kooperationen zwischen einzelnen Krankenhäusern kommt.“

 

Die Umsetzung der Krankenhausreform werde unter Berücksichtigung des Landesgutachtens erfolgen, sagte Grimm-Benne. Dafür ist eine Novellierung des Krankenhausgesetzes des Landes notwendig und die Aufstellung eines neuen Krankenhausplans für Sachsen-Anhalt. Daher werde ein Gesetzentwurf des Bundes so schnell wie möglich benötigt, so die Ministerin.

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