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KiTa-Beitragsentlastung und Fachkräftesicherung werden fortgesetzt

Eltern mit mehreren Kindern können sich auch im kommenden Jahr auf die Beitragsentlastung verlassen. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung brachte heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes in das Kabinett ein, mit dem u.a. die Entlastung von Mehrkindfamilien fortgesetzt wird.

 

 

Eltern mit mehreren Kindern können sich auch im kommenden Jahr auf die Beitragsentlastung verlassen. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung brachte heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes in das Kabinett ein, mit dem u.a. die Entlastung von Mehrkindfamilien fortgesetzt wird. Mit der Änderung des Kinderförderungsgesetzes stellt das Land sicher, dass Bundesmittel in Höhe von 100 Mio. Euro fließen und die vertraglich mit dem Bund geregelten Inhalte des Kita-Qualitätsgesetzes umgesetzt werden können. Zu diesen gehören neben der Beitragsentlastung bedeutsame Maßnahmen, die über das Jahr 2023 hinaus verlängert und teilweise ausgeweitet werden. So sollen in Tageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen mehr Personalstellen bereitgestellt, die Schulgeldfreiheit für die Erzieher-, Kinderpfleger- und Sozialassistentenausbildung fortgesetzt und zudem Zugangshürden für eine berufliche Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen abgebaut werden.

 

 

 

Sozialministerin Petra Grimm-Benne: „Die Landesregierung wird die Entlastung von Familien mit mehreren Kindern fortsetzen und zugleich die Einrichtungen bei der Fachkräftesicherung unterstützen. Mit dem Maßnahmepaket wollen wir die hohe Qualität in der Kinderbetreuung weiter ausbauen.“

 

 

 

Zu den Maßnahmen im Einzelnen:

 

 

 

Beitragsentlastung für Familien mit mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen

 

 

 

Eltern, die mehr als ein Kind in Krippe, Kindergarten oder Hort haben, haben nur den Beitrag für das älteste Kind zu entrichten. Diese Entlastung soll mit dem heute im Kabinett beratenen Gesetzentwurf des geänderten Kinderförderungsgesetzes auch im Jahr 2024 abgesichert werden.

 

 

 

Finanzierung zusätzlicher Fachberatungskräfte

 

 

 

Das Land gewährt den Jugendämtern bis Ende 2024 mit Bundesmitteln eine jährliche Zuweisung in Höhe von jeweils 130.000 Euro. Damit können bis zu zwei pädagogische Fachberaterinnen und Fachberatern eingestellt werden.

 

 

 

Finanzierung zusätzlicher Fachkräfte in Tageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen

 

 

 

Seit August 2019 fördert das Land in Kindertageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen zusätzliche pädagogische Fachkräfte. Diese Förderung wird bis Ende 2024 fortgesetzt und auf 150 Stellen aufgestockt.

 

 

 

Schulgeldfreiheit für die Ausbildung in erzieherischen Berufen

 

 

 

Aus Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes finanziert das Land die Schulgeldfreiheit für die Ausbildung in erzieherischen Berufen, indem es Berufsschulen und Fachschulen in freier Trägerschaft fördert, wenn und soweit diese kein Schulgeld erheben. Diese Finanzierung wird durch den Gesetzentwurf zunächst auch für das Schuljahr 2024/2025 abgesichert.

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