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Das gilt nach Pfingsten - Öffnung von Freizeiteinrichtungen

Nach dem einstimmigen Grundsatz-Beschluss der Landesregierung wird die 13. Eindämmungsverordnung ausformuliert und dann veröffentlicht. Sie wird ab Dienstag, 25. Mai, gelten.


Nach Sonderkabinett zur Corona-Eindämmung betont Ministerpräsident Reiner Haseloff: Dank landesweit deutlich sinkender Infekt-Zahlen sind zahlreiche Lockerungen und Öffnungen möglich. „Es hat sich gelohnt, dass wir gemeinsam die Schutzmaßnahmen eingehalten haben & das die Impfbereitschaft hoch ist".

 

Bedingung für die Öffnungen sei, dass die Inzidenz an 5 Tagen unter 100, also unterhalb der Bundes-Notbremse, liege. Bis auf den LK Harz gelte dies aktuell für alle Landkreise. Zwei LK hätten eine Inzidenz unter 50, zwei weitere unter 35. „Wir haben eine belastbare Datenbasis.“

 

Kulturminister Robra zufolge sollen mit der neuen VO bei Inzidenzen unter 100/5 Tage auch wieder erste Kulturangebote in Innenräumen möglich sein. „Wir kehren schrittweise zur Normalität zurück.“ Wie bei allen geplanten Öffnungen gelten diese für Geimpfte, Genesene und Getestete.

 

13. SARS-CoV-2-Eindämungsverordnung
13_SARS-CoV-2-EindV_Kabinettsverfahren_m
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