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Salzlandkreis muss Einschränkung des Bewegungsradius verlängern

Eine entsprechende Rechtsverordnung hat Landrat Markus Bauer unterschrieben. Sie tritt mit Ablauf der aktuellen Rechtsverordnung am 1. Februar in Kraft. Verstöße gegen die Vorgabe können mit einer Geldbuße von bis zu 250 Euro geahndet werden.


Aufgrund des anhaltend hohen Infektionsgeschehens im Salzlandkreis muss der Salzlandkreis nach den Vorgaben der Landesregierung, die bisher bestehende Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer über den 31. Januar hinaus verlängern. Damit werden vor allem tagestouristische Reisen untersagt.

 

Eine entsprechende Rechtsverordnung hat Landrat Markus Bauer unterschrieben. Sie tritt mit Ablauf der aktuellen Rechtsverordnung am 1. Februar in Kraft. Verstöße gegen die Vorgabe können mit einer Geldbuße von bis zu 250 Euro geahndet werden.

 

In die neue Rechtsverordnung des Salzlandkreises aufgenommen ist auch die Vorgabe zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske bei Versammlungen und Aufzügen unter freiem Himmel, sofern mehr als zehn Personen daran teilnehmen. Im äußersten Fall droht bei Verstößen eine Auflösung der Versammlung.

 

Landrat Markus Bauer sagt erneut: „Wir dürfen jetzt nicht nachlassen und müssen weiter sorgsam miteinander umgehen. Administrative Regeln sind unerlässlich und ein wichtiger Beitrag. Im direkten Umgang trägt letztlich jeder für sich und für Andere die Verantwortung.“

 

Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort

 

Den Einwohnern des Salzlandkreises ist ohne Vorliegen eines triftigen Grundes untersagt, sich außerhalb eines Radius von 15 Kilometern um ihren Wohnort zu bewegen. Der Radius von 15 Kilometer bestimmt sich als Umkreis ab der Grenze der Gemeinde oder Verbandsgemeinde des Wohnortes der betroffenen Person.

 

Amtsblatt Nr. 06/2021vom 28. Januar 2021
Rechtsverordnung zur Inzidenzfeststellung, Einschränkung des Bewegungsradius und Anordnung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen im Salzlandkreis
amtsblatt-nr-06-2021-vom-28-januar-2021.
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