Verkauf der Salzlandkliniken kurz vor dem Abschluss

Bei dem Verkauf der Salzlandkliniken handelt es sich um einen rechtlich komplizierten Vorgang, der bisher einmalig in Sachsen-Anhalt ist und somit einen Präzedenzfall darstellt. Als Beihilfe (Subvention) gelten vereinfachend öffentliche Zuwendungen, die dem Begünstigten einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen. Beispiele sind zinsverbilligte Darlehen, Zuschüsse, Bürgschaften, Garantien oder Beteiligungen.

Beihilfen an Unternehmen sind nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nur mit dem gemeinsamen Markt vereinbar, soweit sie sich nicht negativ auf den innergemeinschaftlichen Wettbewerb auswirken.

 

„Wir gehen nach jetziger Sachlage davon aus, dass es sich bei dem geplanten Verkauf um keine Beihilfe handelt“, sagte Innenstaatssekretär Prof. Dr. Ulf Gundlach. „Eine endgültige Entscheidung in der Frage fällt in der kommenden Woche“, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Michael Richter. „Das Wirtschaftsministerium“, so Richter weiter, „wird seine endgültige Beurteilung in der Frage dann der Kommunalaufsicht mitteilen.“ Wenn die Prüfung zu keinem anderen Ergebnis kommt, entfiele ein Notifzierungsverfahren. Einem Verkauf der Salzlandkliniken dürfte danach nichts mehr im Wege stehen.

 

Innenstaatssekretär Prof. Dr. Ulf Gundlach, Wirtschaftsstaatssekretär Michael Richter und der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye sowie weitere Mitarbeiter hatten sich zur Beratung des Falles Salzlandkliniken heute im Innenministerium getroffen. Erforderlich war eine ressortübergreifende Beratung. Zu klären war die EU-rechtliche Zulässigkeit des Verkaufs der Salzlandkliniken an die AMEOS-Gruppe und auch die Frage, ob das Angebot der AMEOS-Gruppe gegen Beihilfegrundsätze verstoßen könnte.