Landesfeuerwehrverband Innenminister Stahlknecht erlässt Rückforderung

Innenminister Holger Stahlknecht: „Nach eingehender Prüfung und Auswertung der Unterlagen des Landesfeuerwehrverbandes wäre eine Insolvenz nicht auszuschließen gewesen. Deshalb haben wir nach § 59 der Landeshaushaltsordnung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, dem Landesfeuerwehrverband die Rückforderung von 43.000 Euro zu erlassen.

Von dem von uns beabsichtigten Erlass ist auch der Landesrechnungshof zum Zwecke der Anhörung unterrichtet.

 

Mir ist auf der einen Seite der Landesfeuerwehrverband eine wichtige Angelegenheit. Auf der anderen Seite gehe ich davon aus, dass dieser Erlass und auch die bisherige Unterstützung durch das Innenministerium in dieser schwierigen Phase durch den Landesfeuerwehrverband zu einem Neuanfang führt, der dort zukunftsfähiges Handeln ermöglicht. In enger Abstimmung mit dem Vorstand werden wir diesen Prozess zum Wohle des Verbands fachlich begleiten. Entscheidungen werden in gegenseitiger enger Abstimmung getroffen.“