Inklusion: Kultusminister Dorgerloh bedankt sich bei Lehrerinnen und Lehrern für ihren Einsatz

Seine Anerkennung und seinen Respekt hat Kultusminister Stephan Dorgerloh den Lehrerinnen und Lehrern ausgesprochen, die bei der Umsetzung der Inklusion mitwirken. „Jeden Tag und jede Schulstunde sind sie dabei, die behinderten und nichtbehinderten Kinder im gemeinsamen Unterricht entsprechend ihren Fähigkeiten zu fördern“, sagte der Minister am Abend des 2. April bei einer Diskussionsveranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Magdeburg.

„Ich will hier deshalb die Gelegenheit nutzen und mich ausdrücklich bei denen bedanken, die sich mit auf den Weg gemacht haben, damit Inklusion vor Ort gelingt.“ Schon jetzt gebe es eine Vielzahl von Schulen, die das mit Erfolg praktizierten. Dabei seien auch zahlreiche Förderschullehrerinnen und -lehrer beteiligt. „Ihnen verdanken wir unglaublich viel.“

 

Zugleich warb der Minister für einen Perspektivwechsel und verwies auf das Anfang des Jahres fertiggestellte Konzept zum gemeinsamen Unterricht. Künftig müsse es darum gehen, die schulischen Bedingungen an die Bedürfnisse der Kinder anzupassen. Dies sei jedoch eine Umstellung, die bei laufendem Betrieb erfolge. „Mir ist bewusst, dass das kein leichter Weg ist“, so der Kultusminister weiter. Deshalb sei es wichtig, behutsam mit diesem Prozess umzugehen. So müssten sowohl die Sorgen und Ängste der Lehrkräfte als auch der Eltern wahrgenommen werden. Die Schulen dürften nicht überfordert werden, sie sollten aber auch nicht einfach stehenbleiben.

 

Inklusion sei darüber nicht nur eine Sache der Schule, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, betonte Dorgerloh. „Wir sind auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft.“ Wenn hier das entsprechende Bewusstsein entsteht, wachse auch die Bereitschaft, das im schulischen Kontext umzusetzen. Alle Beteiligten befänden sich hier in einer Verantwortungsgemeinschaft. „Letztlich muss uns daran gelegen sein, dass Inklusion gelingt.“

 

 

Hintergrund: Der gemeinsame Unterricht ist seit 2001 im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ausgewiesen. Damit entspricht das Land dem allgemeinen Rechtsrahmen der Bundesrepublik und orientiert sich an den Aussagen der UN-Behindertenrechtskonvention und deren Umsetzung.

 

In den vergangenen Jahren ist der Anteil des gemeinsamen Unterrichtes an den Schulen des Landes kontinuierlich gestiegen. Waren es vor zehn Jahren noch 1,8 Prozent, nahm der Anteil über 7 Prozent im Schuljahr 2007/08 und 12,7 im Schuljahr 2009/10 auf jetzt 24,8 Prozent zu. Von den derzeit 14.979 Schülerinnen und Schülern mit diagnostiziertem sonderpädagogischem Förderbedarf an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen besuchen 3.711 den gemeinsamen Unterricht.

 

Insgesamt hat der gemeinsame Unterricht eine dynamische Entwicklung genommen, von der keine Schulform ausgenommen ist. Gab es im Schuljahr 2009/10 an rund 65 Prozent aller allgemeinbildenden Schulen gemeinsamen Unterricht in einigen Klassen, so betrug dieser Anteil im Schuljahr 2011/12 bereits rund 83 Prozent.

 

Das Konzept zum gemeinsamen Unterricht steht auf dem Landesbildungsserver zum Download bereit unter:

http://www.bildung-lsa.de