Dienstleistungsverträge für JVA Burg werden angepasst

Fünf Jahre nach Inbetriebnahme der Justizvollzugsanstalt Burg soll die Zusammenarbeit zwischen Land und privatem Partner neu ausgerichtet werden. Sachsen-Anhalts größte und modernste JVA ist als Public-Private-Partnership-Projekt errichtet worden und seit Mai 2009 in Betrieb. Finanzierung, Bau und Teile des Betriebs sind an einen privaten Partner vergeben. Insgesamt sieben der acht Dienstleistungsverträge, die die Partnerschaft regeln, können mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr erstmals zum 30. April 2014 gekündigt werden. 

Justizministerin Prof. Angela Kolb hat heute vom Kabinett freie Hand erhalten, in eigener Ressortzuständigkeit zu entscheiden, welche Verträge aus diesem Paket weitergeführt oder gekündigt werden sollen. Derzeit werde mit dem privaten Partner intensiv verhandelt, sagte Ministerin Kolb. Über Vertragsanpassungen, Teilkündigungen oder Kündigungen von Verträgen werde bis Monatsende abschließend entschieden.

 

Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte in den vergangenen Wochen im Auftrag des Landes die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Verträge evaluiert. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die PPP-Lösung weiterhin einen Wirtschaftlichkeitsvorteil für das Land Sachsen-Anhalt aufweist, dieser jedoch von knapp zwölf auf gut acht Prozent geschrumpft ist. Hauptgrund dafür seien Preissteigerungen in einzelnen Verträgen. Das Justizministerium schloss eine eigene Bewertung an und warf dabei neben monetären Fragen auch die Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit in die Waagschale. Kolb: „Diese Berichte hat das Kabinett heute zur Kenntnis genommen.“ Kolb sagte, ein Ergebnis sei, dass der Staat in Teilbereichen in Eigenregie kostengünstiger und vollzugsfachlich besser agieren könne.

 

Fest steht bereits: Unverändert weitergeführt werden sollen neben einem Vertrag über Verwaltungshilfsdienstleistungen die beiden Dienstleistungsverträge zu Gesundheits- und Sozialfürsorge sowie die im Dezember 2012 geschlossene Zusatz- und Ergänzungsvereinbarung über therapeutische und sozialpädagogische Leistungen für Sicherungsverwahrte.

 

Insgesamt bewertete Kolb die Zusammenarbeit mit dem privaten Partner als gut. Gemeinsam könne auf besondere Anforderungen, wie sie z.B. durch neue Rechtsprechung und Gesetzgebung zur Sicherungsverwahrung auf das Land zugekommen sei, schnell und erfolgreich reagiert werden. So war in den vergangenen Monaten ein Trakt in der JVA Burg für Sicherungsverwahrte umgebaut worden, neues Personal wurde eingestellt.

 

Hintergrund: Das Land hat dem privaten Dienstleistungspartner in jeweils einzelnen Verträgen, die nach fünf Jahren erstmals zum 30. April 2014 kündbar sind,  die Reinigung, Entsorgung und Ausstattung, die Verpflegungsleistungen, die EDV-Systembetreuung, die Sicherheitshilfsdienste, die Verwaltungshilfsdienste, die Gesundheits- und die Sozialfürsorge übergeben.