Fachbereich Informatik und Sprachen reakkreditiert Bachelor und Masterstudiengänge erfolgreich

Den Bachelorstudiengängen „Angewandte Informatik - Digitale Medien und Spieleentwicklung“ und „Fachkommunikation - Softwarelokalisierung“ sowie den Masterstudiengängen „Informationsmanagement“ und „Softwarelokalisierung“ des Fachbereichs Informatik und Sprachen der Hochschule Anhalt wurde erneut das Siegel der Akkreditierungskommission ASIIN sowie des Akkreditierungsrates verliehen.

Die Akkreditierungsagentur ASIIN legt für die Bewertung von Studiengängen neben den in Deutschland geltenden Vorgaben des Akkreditierungsrates auch die europäischen Richtlinien (European Standards und Guidelines der European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA)) zugrunde. Besonders im nationalen, aber auch im internationalen Wettbewerb ist diese Reakkreditierung von Vorteil, da die Studiengänge so transparenter werden und mit anderen verglichen werden können. Damit steht fest: Die Studiengänge haben die Qualitätsprüfung bestanden und alle vom Akkreditierungsrat festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Die ohnehin sehr guten Berufsaussichten der Absolventen werden durch den international anerkannten Abschluss noch weiter verbessert.

 

Wie ist das allgemeine Vorgehen bei einer Akkreditierung?

 

Die Studienprogramme werden anhand der Antragsunterlagen und einer Vor-Ort-Begehung durch ausgewählte Gutachter geprüft. Eine Erstakkreditierung konzentriert sich auf fachlich-inhaltliche Standards, bei der Reakkreditierung wird der Studienerfolg geprüft. Grundlage hierfür bilden zahlreiche statistische Daten wie Studienanfängerzahlen, die Überprüfung der studentischen Arbeitsbelastungen, Prüfungsergebnisse, Abbrecherquoten sowie Absolventenverbleibstudien. Ausführliche Gesprächsrunden mit der Hochschulleitung, der Studiengangsleitung, mit den lehrenden Professorinnen und Professoren sowie den Studierenden runden das Gesamtbild ab, welches die Gutachter in einem Bericht zum Studienprogramm zusammenfassen. Dem Urteil der Gutachter i. d. R. folgend, spricht die Akkreditierungskommission dem Studiengang die Erstakkreditierung für fünf Jahre aus. Eine Reakkreditierung wird für sieben Jahre ausgesprochen, danach muss sich der Studiengang einer erneuten Prüfung durch eine Akkreditierungsagentur unterziehen.