Sachsen-Anhalt beteiligt sich am bundesweiten Verzeichnis für immaterielles Kulturerbe

Erstes Regionalforum gemeinsam mit Sachsen und Thüringen beginnt am 3. Mai 2013. Sachsen-Anhalt wird sich an der Erstellung eines bundesweiten Verzeichnisses für immaterielles Kulturerbe beteiligen. Grundlage dafür ist ein Beschluss der Bundesregierung vom 12. Dezember 2012, der vorsieht, dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beizutreten. In Deutschland tritt die Konvention am 9. Juli 2013 in Kraft. Damit sei es nun möglich, neben Bauwerken und Naturdenkmälern auch Bräuche und Traditionen zum Kulturerbe der Menschheit zu erklären, erklärt Kultusminister Stephan Dorgerloh.

Zum Start der Umsetzung laden die Kultusministerien der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie die Deutsche UNESCO-Kommission am 3. Mai 2013 zu einem öffentlichen Regionalforum ins Grassi-Museum für Völkerkunde nach Leipzig ein. Bei der Veranstaltung werden auch die Theater und Orchester sowie die kulturellen Spitzenverbände aus Sachsen-Anhalt dabei sein.

 

Was:             Regionalforum Immaterielles Kulturerbe

Wann:          3. Mai 2013, 11 Uhr

Wo:              Grassi-Museum für Völkerkunde, Großer Vortragssaal,

Johannisplatz 5-11, Leipzig

 

Stephan Dorgerloh, Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK) und Sachsen-Anhalts Kultusminister: „Unsere Kulturlandschaften bieten ein breites Spektrum lebendiger kultureller Vielfalt. Im Zuge der Globalisierung gehen diese, wenn sie nicht gelebt und gepflegt werden, nach und nach unwiederbringlich verloren. Das Übereinkommen ist eine wertvolle Ergänzung zu den vorhandenen UNESCO-Weltkultur- und Naturerbestätten in Deutschland, es hilft, unser immaterielles Kulturerbe zu dokumentieren. Die Länder haben sich in der Kultusministerkonferenz auf ein einheitliches Verfahren zur Erhebung des nationalen Kulturerbes geeinigt.“

 

An dem mehrstufigen Prozess sind die Bundesländer, der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, die Kultusministerkonferenz, das Auswärtige Amt und die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt. Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen, die kulturelle Ausdrucksformen und Kulturerbe lebendig halten, bewahren und pflegen, können sich ab dem 3. Mai 2013 für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes bewerben. Die Anmeldung ist bis zum 30. November 2013 möglich und im jeweiligen Bundesland einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen werden ab Anfang Mai auf der Webseite der Deutschen UNESCO-Kommission (http://unesco.de/immaterielles-kulturerbe.html) verfügbar sein. Voraussichtlich sollen im Jahr 2015 die ersten deutschen Vorschläge zur Nominierung für die insgesamt drei Listen des immateriellen Kulturerbes bei der UNESCO eingereicht werden.

 

Ziel des UNESCO-Übereinkommens ist es, das in allen Weltregionen überlieferte Wissen sowie Alltagskulturen als Teil des Erbes der Menschheit zu erhalten und zu fördern. Hierzu zählen beispielsweise Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken. Seit 2003 stellt die UNESCO auch diese kulturellen Ausdrucksformen in den Mittelpunkt internationaler Kooperation. Dem Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes sind bislang 151 Staaten beigetreten.