Knapp eine Million Euro aus Bußgeldern für soziale Zwecke

Gemeinnützige Vereine, Verbände und soziale Einrichtungen in Sachsen-Anhalt haben im Jahr 2012 fast eine Million Euro an Bußgeldern von der Justiz des Landes erhalten. Die Gelder stammen aus Zahlungsauflagen, die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren verhängt haben.

„Die Zahlungen an gemeinnützige Vereine und Verbände tragen zu mehr Rechtsfrieden bei“, sagte Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. „Beschuldigte oder Angeklagte, die wegen geringer Schuld nicht verurteilt werden, spüren durch die Zahlungsverpflichtung dennoch, dass das von ihnen begangene Unrecht geahndet wird.“ Auch darum gebe es häufig einen Zusammenhang zwischen dem Delikt und dem gemeinnützigen Empfänger der Zahlung.

 

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt haben im Jahr 2012 Zahlungsauflagen in Höhe von rund 2,8 Millionen Euro erteilt (2011: 3,4 Millionen). Etwa 1,87 Millionen Euro waren an die Landeskasse zu zahlen. Gut 950.000 Euro kamen gemeinnützigen Zwecken zu Gute. Sie flossen unter anderem an Verbände und Vereine des allgemeinen Sozialwesens, der allgemeinen Jugendhilfe, der Straffälligen- und Bewährungshilfe sowie des Natur- und Umweltschutzes.