Stadt mit Verfügung des Salzlandkreises zum Haushalt 2013 nicht einverstanden

In der Haushaltsverfügung des Salzlandkreises wird der Beschluss des Stadtrates der Stadt Aschersleben zum Haushalt für das Jahr 2013 nicht beanstandet, jedoch mit drastischen Auflagen versehen. Nach Ansicht von Oberbürgermeister Andreas Michelmann kommt dies im Ergebnis einer Versagung des Haushalts gleich. „Wir werden diese Entscheidung nicht akzeptieren und haben Schritte eingeleitet, um auf eine Änderung dieser Entscheidung des Salzlandkreises hinzuwirken.“

Konkret versagt die Kommunalaufsicht der Stadt Aschersleben Kredite in Höhe von rund 3,5 Mio. Euro zur Finanzierung wichtiger Investitionen. Weiterhin verlangt der Salzlandkreis, dass ihm sämtliche über- und außerplanmäßige Ausgaben zur vorherigen Genehmigung vorzulegen sind.  Ausgenommen sind sogenannte unabweisbare Ausgaben. Dies stellt aus Sicht der Stadt eine unverhältnismäßige Beschneidung der kommunalen Selbstverwaltung dar, die so nicht hingenommen werden kann.

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat deshalb am vergangenen Montag im nichtöffentlichen Teil einstimmig beschlossen, die Rechtsanwaltskanzlei DEGEN-LEIMBACH-SCHOLZ zu beauftragen, gegen die Verfügung des Salzlandkreises den Rechtsweg zu beschreiten. Diese Beauftragung umfasst das Recht Widerspruch einzulegen, Klage einzureichen sowie Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz zu stellen.

 

Die Stadt bittet um Verständnis, dass sie zu dem nunmehr laufenden Verfahren keine weitergehenden Auskünfte erteilt.