Sachsen-Anhalt erweitert Hilfen für Flut-Geschädigte

Sachsen-Anhalt erweitert die Hilfen für vom Hochwasser betroffene Bürger, Landwirte, Unternehmen und die Kommunen. Dazu hat die Landesregierung folgende Beschlüsse gefasst: 

1. Soforthilfen für betroffene Einwohner

Vom Hochwasser Betroffene können in ihrer Kommune finanzielle Soforthilfe beantragen. Jeder Erwachsene mit Wohnsitz in seiner Gemeinde erhält 400 €, jedes minderjährige Kind 250 €. Maximal werden pro Haushalt 2000 € gezahlt. Entsprechende Formulare liegen in den Kommunen bereit. Die Hilfe kann auf das Konto überwiesen oder auch bar ausgezahlt werden. Für diese Hilfen gelten weder Einkommensgrenzen noch Schadenshöhen. Innerhalb eines Monats ist ein Nachweis der Schäden zu erbringen (z. B. durch Fotos). Die Kommunen entscheiden über die beantragten Soforthilfen in eigener Zuständigkeit und gehen in finanzielle Vorleistung. Jeweils freitags melden die Kommunen dem Finanzministerium die Höhe der ausgezahlten Soforthilfen, die vom Land erstattet werden. Die nötigen Formulare sind auch im Internet unter www.mf.sachsenanhalt.de abrufbar. Für Hausbesitzer werden diese Hilfen mit den Hilfen unter 3. verrechnet. Von Dienstag, 11. Juni, bis Freitag, 14. Juni, sind hierzu 2.045 Anträge eingegangen, 1,5 Mio. € wurden ausgezahlt.

 

2. Die Hilfen für Kommunen werden angepasst.

Danach werden den Kommunen die Aufwendungen aus der „Richtlinie über Soforthilfen für Kommunen“ zu 100 Prozent erstattet (Leistungen Dritter für Schadensabwehrmaßnahmen und Aufräumarbeiten beim JuniHochwasser). Bisher war ein Eigenanteil der Kommunen in Höhe von 25 Prozent vorgesehen, auf diesen wird verzichtet.

 

3. Für Hauseigentümer wird es ebenfalls Soforthilfen geben.

Jeder betroffene Hauseigentümer kann demnach bis zu 2000 € für entstandene Flutschäden erhalten. Mit diesem Geld sollen Kosten etwa für das Auspumpen von Kellern oder das Trocknen oder Säubern von Wohnraum erstattet werden. Die maximal 2000 € für Hauseigentümer werden mit möglichen späteren Förderungen oder bereits ausgezahlter Soforthilfe (400 € je Erwachsener, 250 € je Kind) verrechnet. Die Auszahlung dieser Hilfen erfolgt über die Kommunen.

 

4. Hilfen für die Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Unternehmen erhalten Sofortgeld bis zu maximal 5.000 €. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen ihren Sitz in SachsenAnhalt haben. Bewilligungsbehörden sind die örtlich zuständigen Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Anträge müssen bis spätestens 10. Juli 2013 eingereicht sein. Die Formulare stehen auf den Seiten des Landwirtschaftsministeriums im Internet unter www.mlu.sachsenanhalt.de Die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt gewährt Pachtstundungen für betroffene Landwirte und Pachterlass in besonderen Ausnahmefällen. Flächenverkaufsabsichten in betroffenen Regionen werden gestoppt. Mit derzeit etwa 116.000 Hektar sind rund zehn Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes betroffen. Bisher liegen bei den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten von knapp 300 landwirtschaftlichen Betrieben im Land erste Schadensmeldungen vor.

 

5. Hilfen für Unternehmen

Unternehmen erhalten für Hochwasserschäden bis zu 50.000 Euro, bei Existenzgefährdung bis zu 100.000 Euro. Hilfen können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe erhalten, wenn sie bis zu 500 Mitarbeiter und ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass das Unternehmen weitergeführt wird. Beim Hochwasser 2002 hatten die Unternehmen eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 15.000 Euro