Heute ist das neue Kinderförderungsgesetz in Kraft getreten

Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz auf Grund des neuen Kinderförderungsgesetzes kann ab 01.08.2013 im Salzlandkreis vollumfänglich realisiert werden. Mit der Umsetzung des neuen Gesetzes kommen neue Aufgaben auf den Landkreis zu. Diese beinhalten z.B., dass sich der Anspruch auf einen Betreuungsplatz gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis), in dessen Gebiet das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, richtet.

Ab 01.01.2015 schließt der Landkreis mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen Vereinbarungen (sogenannte Entgeltvereinbarungen) über den Betrieb der Einrichtungen nach den §§ 78b bis 78e des SGB VIII ab. Daraus folgt, dass von Seiten des Landkreises die Einnahmen und Ausgaben jeder Einrichtung (Wirtschaftslichkeitsprüfung) geprüft und nachvollzogen werden müssen.

 

Es gibt einen klaren Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag, welcher im Gesetz definiert ist. Verbindliche Grundlage in der Gestaltung der Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages ist das Bildungsprogramm des Landes Sachen-Anhalt „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an“.

 

Bestandteile dieser oben benannten Vereinbarungen sind insbesondere die Konzeption der Einrichtung und ihre Umsetzung, sowie weitere Aussagen zur Zusammenarbeit mit der Schule sowie Einrichtungen der Familienbildung- und beratung. Dies setzt voraus, dass inhaltliche Standards entwickelt und prüfbar gemacht werden müssen. Im Zuge der Zusammenarbeit mit den Kommunen und Trägern der Einrichtung wird der Landkreis diese Aufgabe gemeinsam mit allen Beteiligten angehen und ins Boot holen.

 

Im Zuge der Umsetzung des KiFöG ist nunmehr die fachliche Begleitung und Beratung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gesetzlich geregelt.

 

Fragen und Antworten

 

Wieviel Kita’s gibt es im Salzlandkreis, davon kommunale Einrichtungen?

Im SLK gibt es 155 Einrichtungen mit zusätzlich 10 Außenstellen und 5 zweiten Standorten. 57 Einrichtungen befinden sich in kommunaler Trägerschaft. Im SLK stehen im Durchschnitt ca. 13 500 Plätze für die Betreuung der Kinder im Alter von 0 bis zum 14. Lebensjahr zur Verfügung. Mit Stand vom  Juni 2013  wurden in den Kindertageseinrichtungen des Salzlandkreises 11 820 Kinder betreut.

 

Wieviel Betreuer bzw. Kindergärtnerinnen werden beschäftigt?

Mit Stand 01.01.2013 (statist. Erhebung) waren in den Einrichtungen 155 Leiterinnen, 1076 pädagogische Fachkräfte und 27 Hilfskräfte beschäftigt

 

Sind Neueinstellungen notwendig und wenn ja, wieviel?

Neueinstellungen bzw. Stundenerhöhungen sind notwendig. Die genaue Zahl kann noch nicht beziffert werden, da sich die Träger zur Zeit noch in der Erfassung der Bedarfe befinden.

 

Erwartete Mehrkosten?

Mehrkosten werden entstehen. Über die Höhe kann  zur Zeit noch keine Aussage getroffen werden.

 

Wieviel Anmeldungen liegen bisher vor?

Beim Salzlandkreis liegen keine Anmeldungen vor. Die Bedarfsanmeldungen werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf Grund der Vereinbarungen mit den Kommunen und Trägern über die Einrichtungen bzw. Träger vor Ort realisiert.

 

Besteht jetzt tatsächlich ein höherer Bedarf?

Ein tatsächlich höherer Bedarf an Plätzen besteht nicht, da in Sachsen-Anhalt der Rechtsanspruch ab Null bereits seit 10 Jahren besteht. Im SLK haben wir eine Bedarfsdeckung im Krippenbereich von ca. 60 % ( damit befindet sich der SLK unter den ersten drei Landkreisen bundesweit) und im Kindergartenbereich bei ca. 98 %.

Ein höherer Bedarf besteht in der Realisierung des Ganztagsanspruches.

 

Gibt es noch freie Kapazitäten?

Ja es gibt noch freie Plätze, wobei das Wunsch- und Wahlrecht nach einem bestimmten Platz in einer bestimmten Kita nicht immer realisiert werden kann, aber unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit, kann der Rechtsanspruch erfüllt werden.

 

Welche Auswirkungen hat das auf die Beiträge?

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es verschiedene Tendenzen. Zum Einen haben die Kommunen die Beiträge auf dem derzeitigen Niveau belassen, zum Anderen aber auch schon damit begonnen, innerhalb der Kommune die Beiträge anzugleichen. Diese Angleichungen können dann mit Erhöhungen der Kostenbeiträge verbunden sein.