Gemäß der Verordnung zum Aufbauhilfegesetz, der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern und der "Richtlinie Hochwasserschäden 2013 Sachsen-Anhalt" werden hochwasserbedingte Schäden im Einzugsbereich der Elbe (nahezu ganz Sachsen-Anhalt) reguliert. Insgesamt acht Gruppen von Geschädigten beziehungsweise Schäden werden definiert.
Privates Wohneigentum und Hausrat
Gewerbetreibende und Freiberufler
Land- und Forstwirtschaft, ländliche Infrastruktur
kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen
kommunale Infrastruktur, auch die nicht-kommunaler Träger
Wiederaufbauhilfe Sportstätten
Religionsgemeinschaften, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt sind
sonstige Einrichtungen
Infrastruktur des Landes