Kabinett beschließt Fluthilfen für Kleingartenanlagen sowie Wochenendhaus- und Feriengebiete

Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013“ wird ergänzt. Die große Zahl von geschädigten Kleingarten- und Ferienhausgebieten in Sachsen-Anhalt sei Anlass gewesen, zu prüfen, ob und in welchem Maße auch diesen betroffenen Bürgern geholfen werden könne, teilte die Landesregierung nach der heutigen Kabinettssitzung in Magdeburg mit. Man gehe davon aus, dass rund 3.600 Schadensfälle durch die finanzielle Unterstützung abgefedert werden können.

Die Beseitigung von hochwasserbedingten Schäden an Gartenlauben kann mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden. Besitzer von Wochenend- und Ferienhäusern haben Anspruch auf maximal 8.000 Euro. Damit sei der Weg frei für eine angemessene Förderung.

 

Das Bewilligungsverfahren wird über die Investitionsbank abgewickelt. Hier bekommen betroffene Bürgerinnen und Bürger auch weitere Auskünfte.