Aktionsplan Biologische Vielfalt in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt will den Schutz von Tier- und Pflanzenarten  und von Ökosystemen ausbauen. Ein heute vom Kabinett beschlossener Aktionsplan Biologische Vielfalt benennt Maßnahmen für rund 60 Handlungsschwerpunkte. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens sagte: „Sachsen-Anhalt trägt auf Grund seines natürlichen Reichtums Verantwortung für viele Tier- und Pflanzenarten. Diese Vielfalt macht auch die Attraktivität unseres Bundeslandes aus. Aber sie verpflichtet auch alle gesellschaftlichen Akteure, sich für den Schutz dieser Vielfalt einzusetzen.“ Daher sei der Aktionsplan ressortübergreifend angelegt. Aeikens dankte den ehrenamtlichen Naturschützern für ihre Arbeit: „Ihr Engagement und ihre Fachkenntnisse sind eine wichtige Säule in unserem Naturschutz“.

Biologische Vielfalt ist die Vielfalt des Lebens und umfasst nicht nur die Artenvielfalt, sondern auch die Vielfalt der Lebensräume und die Vielfalt innerhalb der Arten, also die genetische Variabilität. In Sachsen-Anhalt leben rund 17.000 Tier- und Pflanzenarten.

 

Zu den im Aktionsplan festgeschriebenen Maßnahmen gehören unter anderem die Fortführung des Naturschutzgroßprojektes „Mittlere Elbe“ zur Renaturierung eines durchgehenden Verbundes überflutbarer Auenwälder durch Deichrückverlegungen und die Förderung der Altlastensanierung in über 100 Projekten durch die Landesanstalt für Altlastenfreistellung. Wichtiger Teil sind die Aufstellung von Artenschutzprogrammen für Feldhamster, Rotmilan, Rotbauchunke, Großer Eichenbock , Goldener Scheckenfalter, Stängelloser Tragant und Wildbienen sowie die Konzeption zum Aufbau eines Brachflächenkatasters mit dem Ziel, Sparpotentiale bei der Inanspruchnahme von Fläche für Siedlungs- und Verkehrszwecke zu erschließen.

 

Aeikens sagte, der Aktionsplan sei nach der 2010 beschlossenen Strategie des Landes Sachsen-Anhalt zur biologischen Vielfalt der zweite wichtige Schritt zum Schutz der Biodiversität. Weltweit wird ein fortschreitender Artenschwund beobachtet. Die Rate des Artensterbens liegt durch menschlichen Einfluss  heute hundert- bis tausendfach so hoch wie durch natürliches Artensterben. Die Weltnaturschutzunion IUCN hat eine Rote Liste der bedrohten Arten erstellt. Demnach sind rund 15.500 Arten weltweit vom Aussterben bedroht, darunter 23 Prozent aller Säugetiere und zwölf Prozent der Vögel.

 

In Sachsen Anhalt fallen zwölf Prozent der Säugetiere und sechs Prozent der Vögel in die Kategorie der vom Aussterben bedrohten Arten. Aeikens: „Der Schutz der biologischen Vielfalt ist kein Spartenprogramm romantischer Naturliebhaber, sondern ein notwendiges gesellschaftliches Anliegen.“ Die Umwelt produziere nach Berechnungen einer internationalen Wissenschaftlergruppe weltweit allein in den Naturschutzgebieten für die menschliche Gesellschaft Leistungen mit einem wirtschaftlichen Wert von fünf Billionen Dollar pro Jahr. In die Summe fließe ein, welchen Beitrag die Naturschutzgebiete zur Trinkwasser- und Luftaufbereitung oder beim Schutz vor Überschwemmung oder Erosion leisteten. Voraussetzung dafür sei die Artenvielfalt.

 

 

Im Aktionsplan werden zu den einzelnen Maßnahmen Angaben zum Zeitrahmen gemacht sowie Zuständigkeiten und Partner für die Durchführung benannt. Wichtige Partner bei der Durchführung der Maßnahmen sind zum Beispiel Landnutzer, Fachverbände, Kommunen, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen. Die Landesverwaltung informiert und unterstützt bei der Umsetzung der Maßnahmen. Dabei kommt den Förderprogrammen eine wichtige Rolle zu. Die bestehenden Förderprogramme insbesondere in den Bereichen Umwelt, Landwirtschaft, Ländlicher Raum und Forst sind die wesentlichen Finanzierungsinstrumente und werden überwiegend aus EU-Mitteln gespeist.