Neue Förderrichtlinie für forstliche Zusammenschlüsse tritt in Kraft

Eine neue Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse ist am 22. Oktober 2013 in Kraft getreten. Ziel ist die Verbesserung der Waldbewirtschaftung und Überwindung von Strukturhemmnissen im Privatwald. So können Forstbetriebsgemeinschaften künftig eigenes Forstpersonal einstellen. Weitere Mittel gibt es für die Kommunikation und Mitgliederwerbung. Zur Ankurbelung des Holzverkaufs gibt es bis zu zwei Euro je Festmeter, wenn eine Forstbetriebsgemeinschaft ihr Holzangebot überbetrieblich vermarktet.

Die Finanzierung erfolgt aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK). Dafür stehen im kommenden Jahr bis zu 650.000 Euro zur Verfügung. Bis zum 15. November 2013 müssen Förderanträge bei den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten abgegeben werden. Diese erteilen auch Auskunft zur neuen Förderung. Der Wortlaut der Richtlinie und die dazugehörigen Formulare sind im Internet unter www.mlu.sachsen-anhalt.de abrufbar.

 

 

Hintergrund: In Sachsen-Anhalt gibt es 500.000 Hektar Wald. Davon gehört die Hälfte rund 50.000 privaten Waldbesitzern. Zur Überwindung struktureller Nachteile haben sich im Land Sachsen-Anhalt 141 Forstbetriebsgemeinschaften gegründet, die insgesamt 102.000 Hektar Wald bewirtschaften und deren Durchschnittsgröße bei knapp 800 Hektar beträgt. Ziel der Landesregierung ist, dass im Laufe der kommenden Jahre Forstbetriebsgemeinschaften weiter wachsen und untereinander zusammenschließen, um noch bessere Marktpositionen vor allem beim Verkauf des Holzes zu erreichen. Für kleine Waldbesitzer ist die Mitgliedschaft in einer Forstbetriebsgemeinschaft deshalb von Vorteil.