Erhebliche Erleichterungen für das Gaststättengewerbe

Die Landesregierung hat heute dem Entwurf eines Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (GastG LSA) zugestimmt, der vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft vorgelegt worden ist. Mit dem Gesetz soll in Sachsen-Anhalt vom gegenwärtigen Erlaubnisverfahren auf ein vereinfachtes Anzeigeverfahren für den Betrieb einer Gaststätte umgestellt werden.

Wirtschaftsminister Hartmut Möllring erklärte: "Durch die Einführung eines personenbezogenen Anzeigeverfahrens anstelle des bisherigen aufwändigen Erlaubnisverfahrens wird ein wichtiger Schritt für den Bürokratieabbau im Gaststättengewerbe getan. Durch diese Neuerung werden unsere mittelständischen Gaststättenbetriebe spürbar entlastet.“

 

Schwerpunkt der Regelungen im Landesgaststättengesetz ist neben der Entlastung des Gaststättengewerbes, dass den mit dem Alkoholausschank verbundenen Gefahren begegnet wird. Dazu sind u. a. folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

Wenn der Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank angezeigt wird, hat die zuständige Behörde unverzüglich eine Zuverlässigkeitsüberprüfung des Gaststättenbetreibers einzuleiten.

 

Für den vorübergehenden Gaststättenbetrieb aus besonderem Anlass und für den Betrieb einer Straußwirtschaft gelten erleichterte Bedingungen (z.B. keine Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Alkoholausschank).

 

Zur Verhinderung der Umgehung der Vorschriften des gewerbsmäßigen Alkoholausschanks unterliegen auch nichtwirtschaftliche Vereine dem Gaststättenrecht, wenn sie Alkohol öffentlich ausschenken.

 

Zuständig für den Vollzug des Landesgaststättengesetzes sind weiterhin die Gemeinden. Zukünftig können sämtliche gaststättenrechtlichen Anzeigeverfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Sachsen-Anhalt (http://www.ea.sachsen-anhalt.de/) durchgeführt werden. Gaststättenbetriebe, die nach bisherigem Bundesrecht erlaubt worden sind, müssen ihren Betrieb nicht nach dem neuen Landesgesetz anzeigen.

 

Der Gesetzentwurf wurde umfangreich mit den Verbänden (IHK, DEHOGA, kommunale Spitzenverbände) erörtert.

 

 

Hintergrund: Mit der Föderalismusreform 2006 war die Regelungskompetenz für das Recht der Gasstätten vom Bund auf die Länder übergegangen. Die bundesrechtliche Regelung hatte für den Betrieb einer Gaststätte eine objekt- und personenbezogene Erlaubnis vorgesehen. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf trägt Sachsen-Anhalt zu einer Harmonisierung der Rechtslage im mitteldeutschen Wirtschaftsraum bei. Entsprechende Landesgaststättengesetze hatten bereits die benachbarten Bundesländer Thüringen, Sachsen, Niedersachsen und Brandenburg beschlossen.