Nach dem Hochwasser - Pflichtversicherung für Elementarschäden muss kommen

Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb hat bei den Justizministerinnen und –ministern der Länder für eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden nach dem Vorbild der Autohaftpflicht geworben. „Die Flut an Elbe und Saale hat im Sommer immense Schäden verursacht. Für solche Situationen braucht es eine bessere Vorsorge“, sagte Kolb heute am Rande der Justizministerkonferenz in Berlin. Derzeit gebe es in von Hochwasser bedrohten Gebieten eine Versicherungslücke infolge nicht versicherter oder nicht versicherbarer Schäden. Unter Leitung von Sachsen-Anhalt, Thüringen und Baden-Württemberg wollen die Länder eine gesetzliche Regelung vorbereiten. „Ein Pflichtversicherungsmodell ist notwendig, und es ist umsetzbar“, sagte Kolb.

Eine Pflichtversicherung greife in die Vertragsfreiheit von Hauseigentümern und Versicherungswirtschaft ein. Dies sei aber zulässig, wenn es verhältnismäßig sei, sagte Kolb. „Wir alle mussten lernen, wie schnell sich Jahrhunderthochwasser wiederholen können.“ Es brauche eine Pflichtversicherung, die vor verschiedenen Elementarrisiken wie Hochwasser oder Starkregen absichert. Weltweit nähmen die Schäden aus Naturkatastrophen zu, „auch wir sind nicht verschont.“.

 

 

Dieses Modell würde zugleich Bund und Länder entlasten, die bei großen Schäden bisher regelmäßig Millionen-Fonds gefüllt haben, um Betroffenen zu helfen. So wurde nach dem Hochwasser 2002 Unterstützung in Höhe von sieben Milliarden Euro geleistet, aktuell ist ein Fluthilfefonds in Höhe von acht Milliarden Euro aufgelegt.