Salzlandkreis unterstützt Impuls der AWO für Wohnungsunterbringung von Flüchtlingen

Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Susi Möbbeck begrüßt den Beschluss des AWO-Landesverbandes Sachsen-Anhalt zur Unterbringung von Flüchtlingen. Demnach will die AWO sich nur noch dann am Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften beteiligen, wenn die Unterbringung zeitlich eng befristet, die Größe der Einrichtung begrenzt und die soziale Betreuung gesichert ist. 

Möbbeck erklärte dazu am Dienstag in Magdeburg: „Ich freue mich, dass sich die AWO für eine klare Befristung der Heimunterbringung und eine schnellstmögliche Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen ausspricht. Ich hoffe, dass damit ein Impuls für mehr Wohnungsunterbringung gesetzt wird.“

 

Möbbeck nannte den AWO-Beschluss auch ein „Signal zur weiteren Verbesserung der Unterbringungssituation in Bernburg“. Dort betreibt die AWO im Auftrag des Salzlandkreises die Gemeinschaftsunterkunft. Die Heimunterbringung von Flüchtlingen war in der Vergangenheit immer wieder kritisiert worden. Möbbeck sagte: „Heimunterbringung behindert Eigenständigkeit, fördert Isolation und macht letztlich auf Dauer krank.“

 

Sachsen-Anhalt hat mit Leitlinien des Innenministeriums bereits eine Befristung der Heimunterbringung für Familien auf sechs Monate und generell auf drei Jahre empfohlen. Dieser Zeitraum ist aber aus Sicht der Integrationsbeauftragten zu lang. Möbbeck appellierte erneut an die Landkreise, in Kooperation mit Wohnungsgesellschaften mehr Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen und die Unterbringung in Heimen nur für eine möglichst kurze Orientierungsphase vorzusehen. 

 

Möbbeck erklärte: „Gerade angesichts steigender Flüchtlingszahlen ist der Ausbau von Heimen der falsche Weg. Wenn Flüchtlinge gemeinsam mit Einheimischen in ganz normalen Wohnquartieren leben, kommen Kontakte leichter zustande, das fördert das Zusammenleben und entzieht Ausländerfeindlichkeit den Boden.“