Tarifvertrag zur Teilzeitbeschäftigung von Lehrkräften tritt in Kraft

Finanzminister Jens Bullerjahn und Kultusminister Stephan Dorgerloh haben in der heutigen Kabinettssitzung darüber informiert, dem Inkrafttreten des Tarifvertrages über die Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung von Lehrkräften an öffentlichen Schulen des Landes Sachsen-Anhalt (Teilzeit-TV Schulen LSA 2014) nicht zu widersprechen. Der Tarifvertrag kann damit am 1. August 2014 in Kraft treten.

Dies hat zur Folge, dass es auch in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung für Lehrkräfte geben wird. Darüber hinaus ist festgelegt, dass die Landesregierung während der Laufzeit des Tarifvertrages die Regelstundenzahl für Lehrkräfte nicht erhöhen wird.

 

Damit werde auch den gewachsenen Anforderungen an die Lehrkräfte Rechnung getragen, unterstrich der Kultusminister. „Wir wissen, dass sich die Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer nicht nur auf den Unterricht und seine Vorbereitung beschränkt, sondern durch zusätzliche Aufgaben wie den gemeinsamen Unterricht, Ganztagsangebote, Schulfahrten weit mehr umfasst. Das geht deutlich über die unmittelbare Unterrichtsverpflichtung hinaus. Mit der jetzigen Verabredung erkennen wir das an und geben den Lehrkräften so auch ein Signal, dass sie nicht noch zusätzlich belastet werden sollen“, so die Minister. „Wir wollen auf diese Weise honorieren, dass die Aufgaben nicht weniger werden und die Anforderungen in den letzten Jahren gestiegen sind.“

 

 

Bei diesem Tarifvertrag handelt es sich um einen „Demografie-Tarifvertrag“, da ein Teil der durch Teilzeit eingesparten Personalkosten genutzt werden soll, um durch befristete Vertretungen Unterrichtsausfall zu vermeiden. Darüber hinaus ist geplant, durch den Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen dem Kultusministerium und dem Ministerium der Finanzen die durch Teilzeit freiwerdenden Stellenanteile für zusätzliche Neueinstellungen zu nutzen.