Nach Trunkenheitsfahrt auf eigenen Wunsch in Salus eingewiesen

Am Montagmorgen, gegen 10:00 Uhr erschien im Revierkommissariat Staßfurt einen männliche Person. Der Diensthabende hatte die Person kurz vorher mit einem Fahrzeug auf den Besucherparkplatz fahren sehen. Während der Befragung nach dem Grund des Besuches wurde Atemalkoholgeruch bei dem Mann festgestellt. Ein freiwilliger Atemalkoholtest wurde vorerst abgelehnt. Da der Anfangsverdacht einer folgenlosen Trunkenheitsfahrt bestand, wurde der Bereitschaftsstaatsanwalt informiert und eine Richterliche Entscheidung über die Entnahme einer beweissicheren Blutprobe angestrebt. Die Blutprobenentnahme wurde dann auch richterlich angeordnet. Zwischenzeitlich hatte der Besucher sich mit seinem Rechtsanwalt unterhalten und nach nochmaliger Belehrung wurde der Atemalkoholtest freiwillig durchgeführt. Er erbrachte einen vorläufigen Wert von 1,31 Promille. Die Blutprobenentnahme wurde in der Dienststelle realisiert und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die weitere Fahrt mit dem Pkw wurde natürlich untersagt. Die Person selbst wurde anschließend auf eigenen Wunsch in die Salus gGmbH eingewiesen.