Neuer Service des Finanzamtes: Die vorausgefüllte Steuererklärung

Ab sofort stellt die Finanzverwaltung für die Erledigung der Einkommensteuererklärung den Bürgerinnen und Bürgern einen besonderen Service zur Verfügung: Die vorausgefüllte Steuererklärung. Die Finanzverwaltung übermittelt hierbei die bereits im Finanzamt vorhandenen persönlichen steuerrelevanten Daten dem Bürger auf elektronischem Wege. Alle notwendigen Informationen rund um den Service sind auf der Internetseite der Finanzverwaltung www.elster.de verfügbar. 

Ebenfalls neu ist die Möglichkeit, die Einkommensteuererklärung im Portal der Finanzverwaltung (www.elster.de) online, also ohne Installation eines Steuererklärungsprogramms, erstellen zu können. Natürlich kann auch auf das bewährte und kostenfreie Erklärungsprogramm ElsterFormular zurückgegriffen werden.

 

Finanzminister Bullerjahn dazu: „Die Bürgerinnen und Bürger des Landes nutzen bereits überwiegend die Möglichkeit zur elektronischen Steuererklärung. Die nun frei geschalteten neuen Angebote sind auf ihre Bedürfnisse und Interessen zugeschnitten.“

 

Auf Grund häufiger Anfragen teilte der Minister ergänzend mit, dass mit dem Versand der Steuerbescheide für das Jahr 2013 ab Mitte März durch die Finanzämter begonnen werde.