Dringender Handlungsbedarf: Frauen verdienen nach wie vor weniger als Männer

Am Freitag, 21. März 2014 findet der Equal Pay Day statt, der internationale Aktionstag für die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen. Das Datum markiert den Zeitraum, den Frauen über das Jahresende hinaus arbeiten müssen, um auf das Vorjahresgehalt ihrer männlichen Kollegen zu kommen. Seit Jahren verdienen Frauen in Deutschland im Schnitt 22 Prozent weniger als Männer. Die geschlechtsspezifische Entgeltlücke ist damit größer als in den meisten anderen EU-Ländern. Dass sich daran nichts ändert, belegen die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen. Danach hatten Frauen einen  durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 15,56 Euro, Männer von 19,84 Euro. Bei Vollzeitbeschäftigten war der Verdienstunterschied deutlich höher als bei Teilzeitbeschäftigten.

Der Themenschwerpunkt des Equal Pay Day „… und raus bist Du? Minijobs und Teilzeit nach Erwerbspausen“ rückt die „Teilzeitfalle“ in den Fokus: Frauen, die Teilzeit arbeiten, verdienen heute weniger und erhalten morgen nur geringe Rente. „Altersarmut droht“, warnen Sachsen-Anhalts Landesfrauenrat und Gleichstellungsministerin Prof. Dr. Angela Kolb.

 

Obwohl geringfügig entlohnte Beschäftigte die gleichen Rechte wie alle Teil- und Vollzeitbeschäftigten hätten – Anspruch auf Lohnfortzahlung im Falle von Krankheit, auf Urlaub, auf Mutterschutz und Elternzeit – klafften hier Gesetz und Realität weit auseinander, so der Landesfrauenrat. Die Behauptung, die Beschäftigten hätten „brutto für netto“, sei eine Illusion. Denn Minijobberinnen erführen nicht selten unberechtigte Lohnabschläge und würden als „Aushilfskräfte“ eingestuft, obwohl sie qualifizierte, tariflich zu bezahlende Arbeit machen. Ihre vorhandene, oft gute Qualifikation gehe dabei verloren.

 

„Diese Tatsachen dürfen nicht länger verschleiert werden“, so Eva von Angern, Vorstandsvorsitzende des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt e.V. „Minijobs sind eben keine Brücke in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis. Ganz im Gegenteil: Sie blockieren Frauen auf dem Weg zu einer eigenständigen Existenzsicherung, von den langfristigen Folgen für die Minijobberinnen ganz abgesehen.“

 

Kolb und von Angern verweisen auf Zahlen: Mehr als drei Viertel der Minijobberinnen arbeiten für weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Diese prekären Beschäftigungsverhältnisse führen direkt in die Altersarmut. Gefährdet sind vor allem Frauen mit langjährigen Minijobs, denn bei einem Monatsverdienst von 450 Euro steigt die monatliche Rente mit jedem Jahr in einem Minijob um 4,45 Euro.

 

Viele verheiratete Frauen suchen einen Hinzuverdienst, weil dieser scheinbar Flexibilität und eine geringe Stundenanzahl pro Woche bietet. Auch viele Alleinerziehende tappen in die Minijobfalle. Der vierte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung bestätigt: Alleinerziehende und ihre Kinder haben mit 43 Prozent nach wie vor das größte Armutsrisiko aller Familien. Neun von zehn Alleinerziehenden sind Frauen. Die Gefahr, in Langzeitarmut zu leben, ist bei ihnen mit 15 Prozent mehr als doppelt so groß wie im Bevölkerungsschnitt. „Sachsen-Anhalt ist hier leider an „Spitzenposition“, so von Angern. „Daher setzen wir uns gemeinsam für die Gleichbehandlung aller Arbeitsverhältnisse ein“.

 

Unter dem Motto „Frauen haben ein Recht auf Mehr!“ schließt sich der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e.V. den Forderungen des Deutschen Frauenrates an: Es müsse einen Rechtsanspruch auf Rückkehr aus Teilzeit- in Vollzeitbeschäftigung geben, damit Frauen nach einer familienbedingten Reduzierung ihre Arbeitszeit wieder aufstocken können. Wichtig sei, alle Arbeitsverhältnisse sozial abzusichern, um alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bei der Durchsetzung ihres Anspruches auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu unterstützen; gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit, damit Unternehmen verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis geschlechtergerecht zu gestalten und die Einhaltung bestehender Tarifverträge und einen gesetzlichen Mindestlohn als Lohnuntergrenze durchzusetzen, weil Frauen besonders häufig für Dumpinglöhne arbeiten müssen.

 

Ministerin Kolb verwies auf  Arbeitsgruppen auf Landes- und Bundesebene, in denen Sachsen-Anhalt aktiv sei, um einen Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit vorzubereiten. „Wir unterstützen die Bundesregierung bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages zur Herstellung von mehr Gleichberechtigung!“, sagte die Ministerin.