Ende der großflächigen Baumfällungen im Naturschutzgebiet bei Plötzkau gefordert

Seit dem Jahre 2003 beobachtete der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) massive Fällungen im 252,5 ha großen Naturschutzgebiet „Auewald bei Plötzkau“ im nunmehrigen Landkreis Salzlandkreis. In dem Zusammenhang schrieb der AHA bereits am 16.06.2003 eine Anzeige an die obere Naturschutzbehörde. Mit Schreiben vom 09.08.2003 an die obere Naturschutzbehörde bekräftigte der AHA seine Ablehnung der massiven Fällungen. Auf dieses und ein Schreiben an den damaligen Präsidenten des Landesverwaltungsamtes Herrn Leimbach vom 25.04.2004 erhielt der AHA leider keine Antwort mehr. Stattdessen muss der AHA feststellen, dass die Abholzungen im Naturschutzgebiet „Auewald bei Plötzkau“ unvermindert ihre Fortsetzung finden. Bereits in einem Schreiben vom 13.05.2005 an die Mitglieder des Landtages und den damaligen Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt Professor Wolfgang Böhmer, wies der AHA, in dem Dokument beiliegenden Auszählungen nach, dass bereits damals vereinzelte Fällungen bis 36,8 % des ursprünglichen Gehölzbestandes vorangeschritten waren. 

Das übertraf bereits zu dem Zeitpunkt widerrechtlich die in den Behandlungsgrundsätzen festgelegten Ausnahmeregelungen, welche im forstwirtschaftlichen Teil besagt, Zitat: „Pflegehiebe sind nur bis zu 10 % des Vorrates im Jahrzehnt zulässig. Die Eichen sind zu begünstigen.“ Es ist also zu betonen, dass selbst diese Festlegungen eine Ausnahmeregelung darstellt. Ein derartiges Vorgehen widerspricht ferner eindeutig den beiden folgenden  hauptsächlichen Schutzzielen im vollem Umfang: Erhaltung eines naturnahen Auwaldkomplexes im Bereich der Saaleniederung und Erhaltung einer Graureiher-Kolonie in der waldarmen Agrarlandschaft sowie von Brutplätzen für verschiedene Greifvogelarten. Beide Schutzziele lassen sich nicht voneinander trennen und bedingen einander. Bereits beobachten Ornithologen mit großer Sorge einen auffälligen Rückgang der Brutpaare des Rotmilans. Dabei ist das Naturschutzgebiet (NSG) immerhin als Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen, um eben die Bedeutung des Auenwaldes in dieser Hinsicht zu bestätigen. Darüber hinaus erfolgte die Meldung dieser Saaleauenwälder bis Calbe als FFH-Gebiete an die Europäische Union (EU). Dazu gehören als besondere Schutzgebiete Nr. 164 – „Auenwälder bei Plötzkau“ und Nr. 103 – „Nienburger Auenwald Mosaik sowie das NSG „Sprohne“. Somit sind diese Flächen Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 und unterliegen einem Verschlechterungsverbot und es ist ein günstiger Erhaltungszustand zu gewährleisten.

Die bisher vorgenommenen Holzungsarbeiten widersprechen somit auch eindeutig europäischem Recht. Zudem scheinen diese Arbeiten eigenmächtig zu erfolgen, sonst würden obere und untere Naturschutzbehörde seit März 2004 nicht selbst von formeller Ordnungswidrigkeit sprechen, da zuvor keine Befreiung von Verboten im NSG bei der zuständigen oberen Naturschutzbehörde beantragt wurde. Der AHA hält bereits die getätigten Holzungsarbeiten für massiv strukturgefährdend und sehen in einer Fortsetzung eines derartigen Vorgehens eine Gefahr für den Gesamtbestand des Auenwaldes mit seiner reichhaltigen Fauna, Flora und Struktur. Das ist nicht nur naturschutzfachlich verwerflich, sondern verstößt auch eindeutig gegen das Naturschutzrecht des Landes Sachsen-Anhalt und der EU. Daher fordert der AHA erneut die Mitglieder des Landtages, die Landesregierung, das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt sowie den Landkreis Salzlandkreis ganz dringend auf, diesen zerstörerischen Eingriffen im NSG „Auewald bei Plötzkau“ sofort und unverzüglich Einhalt zu gebieten und dafür Sorge zu tragen, dass diese Holzungsarbeiten keine Fortsetzung finden. Der AHA weist darauf hin, dass bei Fortsetzung dieser unhaltbaren Zustände eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission zu erwägen ist.

Der AHA ruft zudem die interessierte Bevölkerung auf in der im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen AHA-Regionalgruppe Bernburg-Könnern-Wettin mitzuwirken, um sich verstärkt für den Schutz dieser sehr arten- und strukturreichen Natur und Landschaft einsetzen zu können.

Wer Interesse hat wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder

zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg

in attac-Villa Könnern

Bahnhofstraße 06

06420 Könnern (Saale)

Tel.:        034691/52435

Fax.:       01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif

E-Mail AHA:          aha_halle@yahoo.de

 

Internet: http://www.aha-halle.de