Liste der 23 Grundschulen die dicht machen

Bescheide für 12 Kreise und kreisfreie Städte verschickt, Kultusminister: „Wir müssen jetzt die zur Selbstverständlichkeit gewordene Vielzahl von Ausnahmen korrigieren“. Die erste Phase der Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2014/15 bis 2016/17 ist auf den Weg gebracht. Zwölf von 14 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten haben durch das Landesschulamt die Bestätigung der Schulentwicklungsplanung erhalten. Lediglich für zwei Landkreise – den Burgenlandkreis und den Landkreis Mansfeld-Südharz – stehen die Bescheide noch aus, weil diese noch keine Schulentwicklungsplanung verabschiedet haben bzw. die Entscheidung zu den Grundschulen vertagt wurde.

„Allgemein ist jede Schule solange bestätigt, wie sie die erforderliche Mindestgröße gemäß Schulentwicklungsplanungsverordnung 2014 nachweist“, heißt es in einem Begleitschreiben von Kultusminister Stephan Dorgerloh an die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte. Jede Schule könne so lange Anfangsklassen bilden, wie die Mindestgröße laut Verordnung gesichert ist. „Mit diesen Maßnahmen bleibt jedem Schulträger in Abstimmung mit dem Träger der Schulentwicklungsplanung der maximal mögliche Gestaltungsspielraum für die Schulen erhalten“, bei denen im Verlauf, häufig zum 31. Dezember 2016, eine Stabilisierung der Schule möglich sei. Zudem weist der Minister noch einmal auf die möglichen Abweichungen von den Vorgaben hin, wenn die Wegebeziehungen es erforderlich machen, weil Fahrzeiten unzumutbar werden.

 

Insgesamt müssen nach derzeitigem Stand zum kommenden Schuljahr 23 Grundschulen geschlossen werden, weil sie nicht die erforderliche Mindestschülerzahl von 60 bzw. 52 in dünn besiedelten Regionen erreichen bzw. die Träger eine Fusion beschlossen haben. Bei weiteren zwölf Grundschulen steht die Entscheidung noch aus. Außerdem fehlt noch die Schulentwicklungsplanung aus dem Burgenlandkreis und dem Landkreis Mansfeld-Südharz.

 

In seinem Schreiben weist der Minister noch einmal deutlich darauf hin, dass es nicht darum gehe, möglichst viele Schulen zu schließen. „Aber es ist jetzt nötig, die in den vergangenen Jahren zur Selbstverständlichkeit gewordene Vielzahl von Ausnahmen zu korrigieren. Das ist sicherlich für alle Beteiligten ein schmerzhafter, aber angesichts der Herausforderungen, die mit dem Ende des Solidarpaktes, dem Länderfinanzausgleich und der notwendigen Haushaltskonsolidierung verbunden sind, leider auch ein notwendiger Prozess“, so der Minister. 

 

Die betroffenen Grundschulen weisen alle nicht die erforderliche Mindestschülerzahl auf, die das Kultusministerium vorschreibt. Auf der Schließungsliste stehen Grundschulen in Werben, Schollene und Sanne sowie in Angern, Coswig und Groß Quenstedt. Außerdem gehören Schulen in Lobejün, Pouch und Schraplau dazu. Über 12 weitere Standorte soll in Kürze entschieden werden. Mehrere Schulen sollen nach Angaben des Landesschulamtes bestehen bleiben, obwohl die nötige Schülerzahl unter der Grenze liegt, darunter in Seehausen (Börde) und Wippra. Für beide Standorte gibt es positive Einschätzungen für die Schülerzahlen in den kommenden Jahren.

Bescheid über Schulschließung zugestellt Schule zu klein, Entscheidung der Gemeinde steht noch aus Entscheidung vom Kreistag steht noch aus
     
Werben Wust Stolberg
RochauBerga Estedt Holdenstedt
Dobberkau Hillersleben Wohlmirstedt Kaiserpfalz
Hohenberg-Krusemark Eichenbarleben Wetterzeube
Schollene Jeber-Bergfrieden Kayna
Sanne Cobbelsdorf  
Möringen Schköna  
Angern Neu Königsaue - Concordia  
Magdeburg Stormstraße Giersleben  
Coswig Am Schillerpark Harsleben  
Groß Quenstedt Mehringen  
Langenstein Plötzkau Goethe  
Ditfurt    
Neundorf    
Frose    
Weddersleben    
Meisdorf    
Plötzkau    
Löbejün    
Weißandt Gölzau    
Pouch    
Zscherben    
Schraplau    

Quelle: Kultusministerium