Kabinett beschließt Mindestlohn

Deutschland bekommt zum 1. Januar 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Auf diesen Mindestlohn haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber. So hat es das Bundeskabinett beschlossen. Abweichungen vom gesetzlichen Mindestlohn sind bis 31. Dezember 2016 möglich - durch Tarifverträge auf  Branchenebene. Diese müssen über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) allgemeinverbindlich gemacht werden. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sagte: "Der Mindestlohn ist eine gute Nachricht für Menschen, die hart arbeiten, aber davon nicht leben können. Vom Mindestlohn profitieren alle Beschäftigten in allen Branchen, in Ost und West." Von der Einführung im Jahr 2015 werden voraussichtlich 3,7 Millionen Menschen direkt profitieren. "Der Mindestlohn ist das komplexeste, folgenreichste Gesetz, das wir seit Jahrzehnten in Deutschland beschlossen haben", machte Nahles die Tragweite des Vorhabens klar.

Ab 2018 wird der Mindestlohn angepasst

Der Mindestlohn wird ab 2018 jährlich angepasst. Über die Anpassung entscheidet eine aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammengesetzte, unabhängige Mindestlohnkommission. Wissenschaftler beraten die Mindestlohnkommission. Die Bundesregierung kann die Anpassung durch Verordnung für alle Arbeitgeber sowie Beschäftigte verbindlich machen. Zu den weiteren Regelungen gehört – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – dass das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für alle Branchen geöffnet wird.

 

Zudem wird die Allgemeinverbindlich-Erklärung von Tarifverträgen nach dem Tarifvertragsgesetz reformiert. Sie ist künftig möglich: wenn ein konkretes öffentliches Interesse vorliegt. Das heißt: wenn ein Tarifvertrag für die Arbeitsbedingungen überwiegende Bedeutung erlangt hat, oder wenn die Folgen wirtschaftlicher Fehlentwicklungen verlangen, den Tarifvertrag allgemeinverbindlich zu machen. Die Tarifvertragsparteien müssen dafür einen gemeinsamen Antrag stellen. Gleichzeitig wird der Bestand der sozialpolitisch besonders bedeutsamen Sozialkassen, beispielsweise im Baubereich, gesichert. Das Gesetz wird im Jahr 2020 evaluiert.

 

Wer ist in der Mindestlohnkommission?

Die Mindestlohnkommission wird alle fünf Jahre durch die Bundesregierung neu berufen. Sie besteht aus einer oder einem Vorsitzenden, sechs weiteren stimmberechtigten ständigen Mitgliedern (jeweils 3 Arbeitnehmer und Arbeitgeberseite) und zwei beratenden Mitgliedern aus Kreisen der Wissenschaft ohne Stimmrecht. Die Mitglieder werden von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgeschlagen.

 

Warum wurde ein allgemeiner Mindestlohn beschlossen?

Mit dem Mindestlohn soll ein angemessener Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichergestellt werden. Es ist und bleibt vorrangige Aufgabe der Sozialpartner, angemessene Arbeitsbedingungen über ausgehandelte Tarifverträge herzustellen. Sinkende Tarifbindung hat jedoch zunehmend zu weißen Flecken in der Tariflandschaft geführt. Zwischen 1998 und 2012 ist in Deutschland die Tarifbindung, bezogen auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, von 74 Prozent auf 58 Prozent gesunken. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung arbeiteten im Jahr 2012 nur noch 50 Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb mit flächentarifvertraglicher Bindung. Gerade bei einfachen Tätigkeiten sind die Tarifvertragsparteien oftmals nicht mehr in der Lage, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen. Mit dem Mindestlohn gibt es nun einen angemessenen Mindestschutz.

 

In welchen Branchen gibt es zurzeit branchenspezifische Mindestlöhne?

Zum 1. April 2014 gibt es in 13 Branchen spezifische Mindestlöhne bzw. eine Lohnuntergrenze: Bauhauptgewerbe, Bergbau, Aus- und Weiterbildung, Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerke, Gebäudereinigung, Maler und Lackiererhandwerk, Pflegebranche, Wäschereidienstleistungen, Abfallwirtschaft, Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Eine Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und einen Mindestlohn im  Friseurhandwerk auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes. Die Zahl der Beschäftigten, für die ein Mindestlohn gilt, liegt zurzeit bei fast 4 Millionen. Eine Liste der gültigen Mindestlöhne liegt hier (Stand April 2014).

 

Warum wird das Arbeitnehmerentsendegesetz für alle Branchen geöffnet?

Die über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz geschaffenen Branchenmindestlöhne haben sich bewährt. Sie sollen zukünftig nicht nur für die bereits im AEntG erwähnten Branchen, wie Baugewerbe, Gebäudereinigung, Sicherheitsgewerbe, sondern für alle Branchen ermöglicht werden. Mit dieser Öffnung für alle Branchen, so Nahles, erhielte jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer den vereinbarten Mindestlohn, ganz gleich, ob er aus dem Inland oder Ausland komme. Auch ausländische Arbeitnehmer würden so vor menschenunwürdigen Löhnen geschützt.

 

Wird der Mindestlohn auch für Saisonarbeit oder Beschäftigte gelten, die pro Stück bezahlt werden, wie z. B. in der Zeitungszustellung?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Stücklöhne gibt es auch weiterhin. Wichtig ist dabei , dass die Beschäftigten für jede gearbeitete Stunde umgerechnet mindestens 8,50 Euro erhalten. Nahles betonte, das Bundesarbeitsministerium sei mit diesen Branchen im Gespräch. Das Problem sie er oft, dass diese Branchen regionale Tarifverträge haben. Das Bundesarbeitsministerium will dabei helfen, die Tarifverträge bundesweit gültig zu machen, damit die Branchen ins Arbeitnehmerentsendegesetz übernommen werden könnten.

 

Für wen gilt der Mindestlohn nicht?

Der Mindestlohn gilt nicht für: Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung, um den besonderen Eingliederungsschwierigkeiten dieses Personenkreises Rechnung zu tragen, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. So werden Fehlanreize bei jungen Menschen vermieden, sich gegen eine Ausbildung zu entschließen, Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum nach Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung leisten, Praktikanten, die ein Orientierungs-Praktikum von bis zu sechs Wochen vor Berufsausbildung oder Studium leisten, Praktikanten, die ein Praktikum von bis zu sechs Wochen begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung leisten. Die Vergütung von Auszubildenden sowie ehrenamtlich Tätigen wird nicht mit diesem Gesetz geregelt.

 

Wer prüft, ob der Mindestlohn gezahlt wird?

Die Zollbehörden prüfen das. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden. Über eine Mindestlohn-Hotline wird es schnell und einfach möglich sein, sich zu informieren. Dort kann man auch Hinweise geben, wo der Mindestlohn eventuell nicht eingehalten wird.

 

In welchen EU-Mitgliedstaaten gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn?

 

In fast allen EU-Mitgliedstaaten - 21 der 28 - gilt ein branchenübergreifender gesetzlicher Mindestlohn.  Ausnahmen sind - neben derzeit noch Deutschland - Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern.