Offener Vollzug in Magdeburg wird übergeben

Der Offene Vollzug Magdeburg der JVA Burg zieht in das ehemalige Grundbuchamt der Stadt Magdeburg. Gleich neben dem bisherigen Standort an der Halberstädter Straße, wo die Abteilung in einem Containerbau untergebracht war, sind auf 1.345 Quadratmetern 50 Haftplätze entstanden, davon 12 Einzelhafträume und 19 Hafträume mit Doppelbelegung. 1,9 Millionen Euro wurden investiert. Neben der Schaffung von Hafträumen, Dienst- und Behandlungszimmern war eine vollständige energetische Sanierung des Hauses notwendig. Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen wurden erneuert. Im Kellerbereich entstand ein Sport- und Freizeitbereich.

„Der Offene Vollzug der Justizvollzugsanstalt Burg in Magdeburg ist ein wichtiger Baustein in der Resozialisierung der Gefangenen“, betonte Ministerin Kolb. „Hier können die Gefangenen Erfahrungen in der Alltagswelt außerhalb der Anstaltsmauern machen.“ Dies finde unter Begleitung und Betreuung der Bediensteten statt.

 

Gefangene würden nach einem ausführlichen Prüfungsverfahren in den offenen Vollzug verlegt, sagte Kolb. In aller Regel seien das Inhaftierte, die sich in Vollzugslockerungen in Form von Ausgängen bewährt hätten und von denen keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe.

 

Nach § 10 Absatz 1 des Strafvollzugsgesetzes soll ein Gefangener im Offenen Vollzug untergebracht werden, wenn nicht zu befürchten ist, dass er sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entzieht oder straffällig wird. In Sachsen-Anhalt sind an allen Justizvollzugsanstalten Abteilungen des Offenen Vollzuges eingerichtet. Sie schaffen einen gleitenden Übergang in die Freiheit.

 

 

Dieser Weg biete erfahrungsgemäß die größte Gewähr, dass der Gefangene nicht wieder straffällig werde, sagte Kolb. Der Gefangene verlasse morgens die Anstalt, um zur Arbeit zu gehen. „Nach der Arbeit kehrt er unverzüglich in die Anstalt zurück und bleibt dort, sofern er keinen Ausgang oder Urlaub hat, bis zum nächsten Morgen.“ In der Abteilung könne der Gefangene sich weitgehend frei bewegen und an Freizeit-, Sport- und Behandlungsmaßnahmen teilnehmen.