Wer kann Berufsausbildungsbeihilfe beziehen?

Bei einer Berufsausbildung in einer anderen Stadt kann Berufsausbildungsbeihilfe in Betracht kommen. Junge Leute sind mobil - auch wenn es um die Aufnahme einer Berufsausbildung geht. Wer aber in einer anderen Stadt oder einer anderen Region mit der Berufsausbildung beginnt, stellt oft fest, dass die Ausbildungsvergütung alleine kaum für Lebensunterhalt, Unterbringung, Fahrtkosten und Lernmittel reicht. In dieser Situation kann die Berufsausbildungshilfe (BAB) der Agenturen für Arbeit eine wichtige Hilfe sein. 

Berufsausbildungsbeihilfe können Jugendliche bekommen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist. Sind Jugendliche über 18 Jahre alt oder verheiratet oder haben mindestens ein Kind, können sie auch dann gefördert werden, wenn sie in erreichbarer Nähe zu den Eltern leben.

Auch Jugendliche, die eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme besuchen, können genau wie behinderte und benachteiligte junge Männer und Frauen, denen von der Arbeitsagentur eine außerbetriebliche Ausbildung ermöglicht wird, Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

 

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird nur auf Antrag und nicht rückwirkend bezahlt. Eigenes Einkommen und das der Eltern wird angerechnet. Wer selbst prüfen will, ob und in welcher Höhe ihm BAB zustehen könnte, kann dazu den BAB-Rechner im Internet nutzen: www.babrechner.arbeitsagentur.de.

 

Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn bei der Arbeitsagentur zu stellen. Um eine unverzügliche Bearbeitung abzusichern, sollte auch die Abgabe vor Ausbildungsbeginn persönlich in der zuständigen Agentur für Arbeit am Wohnort erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden.

 

 

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit telefonisch montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 5555 00 zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de.