Kindergeld gibt es auch nach dem Schulabschluss

In diesen Wochen erreichen  viele Jugendliche ihren Schulabschluss. Viele Eltern sind verunsichert, wie es jetzt mit der Zahlung des Kindergelds weitergeht. Muss sich mein Kind für die Zwischenzeit arbeitslos melden? Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Sie ist nicht erforderlich, wenn der nächste Ausbildungsabschnitt innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung beginnt. Dies besagt das Kindergeldrecht grundsätzlich für noch nicht 25jährige Kinder. „Aber auch, wenn sich die Unterbrechung etwas länger gestaltet, z.B. weil das Kind den Studienstart mit dem Wintersemester im Oktober wählt, brauchen sich Eltern keine Sorgen zu machen. Hier genügt oft schon der Nachweis der eigenen Bemühungen um einen Ausbildungs- oder Studienplatz“ erläutert Barbara Biesalski von der Familienkasse Sachsen-Anhalt-Thüringen. „Bewahren Sie die Bewerbungsschreiben auf. Wer jedoch einen Freiwilligendienst antritt, muss genau auf die Viermonatsfrist achten; dauert es hier länger bis zum Start, muss eine Meldung bei der Arbeitsagentur erfolgen“ so Biesalski.

Zurzeit werden Anschreiben an die kindergeldberechtigten Eltern mit Kindern, die die Schule beenden und älter als 18.Jahre sind, verschickt. Um eine Unterbrechung der Kindergeldzahlung zu verhindern, ist wichtig, dass es eine schriftliche Erklärung darüber gibt, welcher weitere Weg gewählt wird.  Die dafür nutzbaren Formulare (z.B. Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs-oder Arbeitsplatz) stehen auch im online-Formulardienst unter www.familienkasse.de bereit. Sofern die erforderlichen Nachweise (z.B. Schulbescheinigung) nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, können diese auch nachgereicht werden.

 

 

Selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren: Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8.00-18.00 Uhr (gebührenfrei) erreichbar unter 0800 45555 30.