Kommunalverfassungsgesetz tritt am 1. Juli in Kraft

Gestern wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt das Kommunal­verfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verkündet. Es tritt am 1. Juli 2014 in Kraft. Das Kommunalverfassungsgesetz vereinheitlicht die in verschiedenen Kommunalgesetzen bislang geltenden Regelungen und reduziert die Anzahl der Vorschriften im Kommunalrecht. An die Stelle der bisherigen Gemeindeordnung, Landkreisordnung und des Verbandsgemeindegesetzes tritt künftig die neue einheitliche Kommunalverfassung, die unmittelbar und in gleicher Weise für alle Kommunen Sachsen-Anhalts gilt. „Mit der einheitlichen Kommunalverfassung wird das Kommunalrecht Sachsen-Anhalts übersichtlicher und anwenderfreundlicher. Es vereinfacht die praktische Handhabung der Vorschriften und verbessert die Rechtsanwendung in der Praxis deutlich – ein Vorteil gerade für die vielen Ehrenamtlichen“, sagte Holger Stahlknecht, Minister für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.

Inhaltliche Schwerpunkte der Kommunalverfassung sind die Erleichterung und Erweiterung der Bürgerbeteiligung, die Stärkung der ehrenamtlichen Mitwirkung am kommunalpolitischen Geschehen, die Fortentwicklung des Ortschaftsrechts und des Rechts der Verbandsgemeinden aufgrund der Erfahrungen in der kommunalen Praxis nach Abschluss der Gemeindegebietsreform 2010. Auch wurden, um die Lesbarkeit und Anwendung zu erleichtern, wahlorganisatorische Vorschriften aus der Kommunalverfassung herausgelöst und in das Kommunalwahlgesetz übernommen. Das Kommunalwahlgesetz wurde darüber hinaus an einigen Stellen überarbeitet und fortentwickelt. Das Ministerium für Inneres und Sport wird das Kommunal­verfassungsgesetz und das geänderte Kommunalwahlgesetz in einer Broschüre herausgeben, die den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern in den Städten, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreisen im Laufe des Juli zur Verfügung gestellt wird.