Umzug aus beruflichen Gründen: Das können Sie geltend machen

Jeder vierte Deutsche ist schon aus beruflichen Gründen umgezogen. Das besagt eine aktuelle Studie. Die Aussicht auf eine unbefristete Stelle, die Versetzung an einen anderen Standort – es gibt viele gute Gründe für einen Wohnortwechsel. Wer für den Job einen Umzug in Kauf nimmt, wird vom Finanzamt belohnt, teilt die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.) jetzt mit. Kosten für einen Umzug können aber auch all jene steuerlich geltend machen, die durch den Wechsel des Wohnorts eine doppelte Haushaltsführung aufgeben oder einen weiten Weg zur Arbeitsstelle deutlich verkürzen können. Voraussetzung ist, dass täglich mindestens eine Stunde Fahrzeit eingespart wird.

Ist ein Umzug beruflich veranlasst, dürfen Steuerzahler mit umfangreichen Steuerersparnissen rechnen. So sind die Kosten für die Demontage und Montage von Möbeln, das Ein- und Auspacken sowie Befördern des gesamten Umzugsguts inklusive Packmaterial in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar. Daneben beteiligt sich das Finanzamt auch an vielen nachweisbaren Aufwendungen im Vorfeld oder im Nachgang, etwa an:

 

•       Reisekosten, die bei der Besichtigung von Wohnungen und Häusern am neuen Wohnort oder an den Umzugstagen entstehen,

•       etwaigen Maklerkosten,

•       doppelten Mietzahlungen im Zusammenhang mit dem Umzug,

•       durch den Umzug erforderlichem Nachhilfeunterricht für Kinder oder

•       der Anschaffung von zwingend notwendigen Öfen oder Kochherden.

 

Für weitere Ausgaben, etwa das Ummelden von Fahrzeugen, das Umschreiben von Personalausweisen oder den Anschluss von Telefon und Fax, kann zusätzlich die Umzugskostenpauschale in Anspruch genommen werden. Diese Aufwendungen können aber (wie oben) auch durch Belege einzeln nachgewiesen werden. Was im Einzelfall lukrativer ist, können die Steuerexperten der Lohi ermitteln. Sie empfehlen darum, zunächst Nachweise für alle Kosten zu sammeln, die in Zusammenhang mit dem Umzug entstehen.

 

Mehr Infos zum Thema unter www.lohi.de. 

 

Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

 

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in mehr als 350 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 550.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 StBerG zeigen wir Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.