Ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht gesucht

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtes Magdeburg endet im Februar 2015. Derzeit wird vom Salzlandkreis für die neue Amtsperiode 2015 - 2019 eine Vorschlagsliste erstellt, in der mindestens 34 Personen aufzunehmen sind. Wenn Sie interessiert sind, in die Vorschlagsliste mit aufgenommen zu werden, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr vollendet und Ihren Wohnsitz innerhalb des Salzlandkreises haben, melden Sie sich bitte bis zum 23.09.2014 beim Salzlandkreis, Fachdienst Zentraler Service, Frau Herrmann, Telefon 03471 684-1150 oder senden eine schriftliche Bewerbung mit Namen, Geburtsort, den Geburtstag und den Beruf an folgende Anschrift: Salzlandkreis, Fachdienst Zentraler Service, Frau Herrmann, 06400 Bernburg (Saale).

Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Zu ehrenamtlichen Richtern können gemäß § 22 Verwaltungsgerichtsordnung nicht berufen werden: Mitglieder des Bundestages, des europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen. Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind gemäß § 21 Verwaltungsgerichtsordnung im Übrigen ausgeschlossen:

 

Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt worden sind, Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, Personen, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind, Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.