Konsequent gegen Tierschutzverstöße vorgehen

Von Donnerstag bis Freitag treffen sich die Agrarminister der Länder und des Bundes in Potsdam, um unter anderem über eine Verbesserung des Tierschutzes in Nutztierhaltungen zu beraten. Sachsen-Anhalt hat das Thema auf die Tagesordnung setzen lassen. Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens sagte im Vorfeld: „Die landwirtschaftliche Nutztierhaltung ist zunehmend Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Besondere Problemfälle regen diese Debatten zusätzlich an. Es sind systematische Verstöße gegen die Tierschutzbestimmungen vor allem durch bestimmte Tierhalter mit sehr großen Beständen zu beobachten. Die Erfahrungen der zuständigen Kontrollbehörden zeigen, dass die derzeitigen Rahmenbedingungen im Bereich der amtlichen Tierschutzüberwachung in bestimmten Tierhaltungsanlagen nicht so effektiv und wirksam sind, wie erforderlich.“

„Aber ich will auch deutlich sagen, dass die überwiegende Zahl der landwirtschaftlichen Tierhalter keine Probleme mit der Einhaltung der Tierschutzbestimmungen hat“, ergänzte der Minister. Um den Defiziten entgegenzuwirken, brauche es bundesweit gültige Absprachen und Beschlüsse, um den Tierschutz substanziell voranbringen zu können. Tierschutzrecht unterliegt der Bundesgesetzgebung. „Wir brauchen eine Erweiterung der gesetzlichen Grundlage, wonach Betriebe ab einer bestimmten Bestandsgröße grundsätzlich verpflichtet werden, einen Tierschutzbeauftragten zu benennen, der sich im erforderlichen Maß darum kümmert, dass das eingesetzte Tierbetreuungspersonal jederzeit die Tierschutzvorschriften einhält. Dies sollte eine qualifizierte, regelmäßig anwesende und weisungsbefugte Person sein“, so Aeikens. Dies ist nach geltender Rechtslage bisher nur im Einzelfall möglich.

 

In besonders auffälligen Betrieben mit wiederholten und gravierenden Rechtsverstößen sollte die Kontrollintensität erhöht werden, damit festgestellte Verstöße beseitigt und künftige Verstöße verhindert werden. Eine Möglichkeit wäre auch, dass in diesen Betrieben dauerhaft ein amtlicher Tierarzt anwesend ist. Aeikens: „Wir sollten auch überlegen, ob wir nicht zu einer Neubewertung der Zuchtziele in der Tierhaltung kommen müssen. Neben Leistung müssen die Zuchtziele Robustheit und Gesundheit im Vordergrund stehen, um zuchtbedingte Leiden zu verhindern. Damit müssen die bereits vorhandenen Aktivitäten des Bundes und der Länder konsequent fortgeführt und vertieft sowie daraus resultierende Ergebnisse in die Praxis umgesetzt werden.“ Auch vor dem Hintergrund der in der Kritik stehenden Kastenstandhaltung von Sauen müssten praxistaugliche Alternativen zu diesen Haltungsformen entwickelt werden. „Sofern Sauen in Kastenständen gehalten werden, müssen die geltenden Vorschriften der Tierschutznutztierhaltungsverordnung wie sonst auch beachtet werden“, so der Minister.

 

Ein weiterer Punkt ist ein bundesweites Register über Tierhaltungs- und Tierbetreuungsverbote von Tierhaltern. „Da es immer wieder Fälle gibt, bei denen Tierhalter, nachdem ihnen ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen wurde, ihre Tierhaltung an einem anderen Standort fortsetzen, wird ein Register benötigt, mit dem sich die Behörden bundesweit über bestehende Tierhalteverbote informieren können“, sagte Aeikens. Aeikens: „Halter und Züchter, die den Tierschutz nicht ernst nehmen oder ihn aus wirtschaftlichem Interesse ignorieren, werden keine Zukunft haben.“