Asylrechtsreform - Innenminister begrüßt Mehrheit im Bundesrat

Der Minister für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht, hat den Beschluss des Bundesrates zum Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer begrüßt. „Bund, Länder und Kommunen stehen angesichts der humanitären Situation in zahlreichen Krisenregionen und steigender Asylbewerberzahlen vor enormen Herausforderungen. Die vorgesehenen Neuregelungen sind vor diesem Hintergrund absolut sinnvoll“, erklärte Stahlknecht.

 

Begrüßenswert sei auch, dass die Bundesregierung im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen mit den Ländern darüber verhandeln wird, die Länder und Kommunen aufgrund der steigenden Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern entlastet werden können.

Hintergrund: Geregelt wird die Wartefrist vor Ausübung einer Beschäftigung im Bundesgebiet von neun Monaten auf drei Monate zu verkürzen, um die Abhängigkeit dieser Personen von öffentlichen Sozialleistungen zu reduzieren. Zudem ist vorgesehen, die Wartefrist für die Aufnahme einer Beschäftigung für Ausländer, die eine Duldung besitzen, ebenfalls von einem Jahr auf drei Monate zu verkürzen. Dadurch erhalten diese Menschen früher die Gelegenheit, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Zum anderen werden die Westbalkanstaaten Bosnien und Herzegowina, Mazedonien sowie Serbien künftig als sicherer Herkunftsstaaten im Sinne von Artikel 16a Absatz3 Satz1 GG eingestuft.