Stallpflicht für Geflügel - Gebiet um Gerlebogker Teiche gilt als Riskogebiet

In Sachsen-Anhalt gilt ab 27. November in bestimmten Risikogebieten bis auf weiteres Stallpflicht für Geflügel. Die Landkreise sind vom Ministerium über das Landesverwaltungsamt angewiesen worden, entsprechende Maßnahmen anzuordnen. Hintergrund ist der Nachweis von Vogelgrippe-Viren in einer wildlebenden Krickente in Mecklenburg-Vorpommern vor einigen Tagen. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens sagte dazu am Mittwoch: „Die Fachleute des Friedrich-Löfflers-Institutes halten es für hochwahrscheinlich, dass der Vogelgrippe-Erreger H5N8 über Wildvögel verbreitet wird. Daher müssen wir zum Schutz unserer Geflügelbestände vorbeugende Maßnahmen ergreifen. Auch Geflügelhaltern außerhalb der Risikogebiete empfehle ich, ihre Tiere unters Dach zu bringen.“ Bisher ist in Sachsen-Anhalt kein aktueller Fall eines Geflügelpest-Ausbruchs bei Wildvögeln oder Hausgeflügel bekannt. Risikogebiete sind Gebiete, die als Rastplätze für Wildvögel bekannt sind. Das sind zum Beispiel Gebiete entlang von Elbe, Saale, Havel und Mulde, das Gebiet um den Arendsee und die Gerlebogker Teiche (Landkreis Bernburg).

Aufstallung bedeutet, dass die Tiere entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gesicherten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

 

 

Bislang konnten die Epidemiologen noch keinen Zusammenhang zwischen verschiedenen Ausbruchsorten der Vogelgrippe in Europa herstellen. Deshalb will Sachsen-Anhalt durch aktives Wildvogel-Monitoring helfen, die Verbreitungswege zu identifizieren. Dazu sollen bis Ende Januar im Land 400 Wildvögel aus den Risikogebieten untersucht werden. Jagdausübungsberechtigte werden dafür mit Probentupfern ausgerüstet; die Proben werden dann in Stendal im Landesamt für Verbraucherschutz untersucht.

 

Für Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte gilt, dass die Veranstaltungen in geschlossenen Räumen stattfinden müssen und die auf der Veranstaltung ausgestellten Tiere vorher tierärztlich zu untersuchen sind. Für Menschen besteht nach den derzeitigen Erkenntnissen keine Gefahr.  Bisher ist weltweit kein Fall von Ansteckung mit dem Geflügelgrippe-Subtypus H5N8 bekannt.

 

Ansprechpartner für Geflügelhalter zu Fragen der Stallpflicht sind die Amtstierärzte der Landkreise bzw. kreisfreien Städte. 


Quelle: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt