Schlachthof Weißenfels verstößt gegen immissionsschutzrechtliche Pflichten

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Sachsen-Anhalt (BUND) registriert die jüngsten Ergebnisse eines von der Stadt Weißenfels beauftragten Geruchsgutachtens der Gutachterfirma Barth und Bitter mit großer Sorge, da die Wohnnachbarschaft offensichtlich jahrelang unzulässigen und schädlichen Umwelteinwirkungen in Form von Geruchsimmissionen durch den Schlachthof als Hauptemissionsquelle ausgesetzt waren und weiter sind. Dies bestätigt den BUND in seiner Auffassung, dass der innerstädtische Standort für eine derartige Massenschlachtung gänzlich ungeeignet ist, und dass das LVwA die Änderungsgenehmigung auf bis zu 20.000 Schweineschlachtungen pro Tag vom 27.05.2008 nicht hätte erteilen dürfen.

Die Ergebnisse des Gutachtens der Fa. Barth & Bitter GmbH vom 31.03.2014 zeigen in eindeutiger und erschreckender Weise, dass vom derzeitigen Betrieb des Schlachthofs Weißenfels Geruchsimmissionen ausgehen, welche sowohl die im Genehmigungsbescheid des LvWA festgelegten Immissionshöchstgrenzen als auch die Richtwerte der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) für die Gesamtbelastung in umgebenden Teilflächen bei weitem, teilweise zu 200%, überschreiten. Dies ist umso erheblicher, da die Geruchsemissionen aus fahrenden und stehenden Schweinetransportern des Tönnies-Betriebes in den Geruchsberechnungen des Gutachters nicht berücksichtigt worden. Somit ist mit großer Wahrscheinlichkeit von einer noch höheren Belästigungslage der Anwohner auszugehen, welche sich über Jahre bei der Überwachungsbehörde vergeblich beschweren. Wieso bis heute, über 6 Jahre nach Erteilung der Genehmigung, die Einhaltung der Nebenbestimmungen immer noch nicht durchgesetzt und schädliche Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft nicht unterbunden sind, gehört untersucht.

 

Das Unternehmen Tönnies hatte dagegen seine Produktion bereits wenige Tage nach Erteilung der umstrittenen Änderungsgenehmigung von Ende Mai 2008 hochgefahren, obwohl zahlreiche Auflagen zur Minderung der Emissionen bis dato nicht einmal umgesetzt waren. Das die Ergebnisse des Gutachtens die Fa. Tönnies gemäß eigener PM angeblich überrascht hätte, hält der BUND für kaum glaubwürdig, da erste von der Stadt Weißenfels beauftragte Geruchsrasterbegehungen gleichen Gutachterbüros aus dem Jahre 2011/2012 noch viel höhere Belastungen in der Umgebung des Schlachthofes feststellten und auch das LVwA in der Vergangenheit auf Druck der Anwohner mehrmals die Abstellung von Belästigungen beim Unternehmen anmahnte.

 

Der BUND sieht die Überwachungsbehörde der BImSchG-Anlage „Schlachthof Weißenfels“ samt Nebenanlagen nun in der Verantwortung und dringlichen Pflicht, die Umsetzung der Nebenbestimmungen ihrer Genehmigungen durchzusetzen und umgehend einzuschreiten. Für den Fall, dass der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen für die Nachbarschaft aus tatsächlichen Gründen nicht im Wege der nachträglichen Anordnung durchgesetzt werden kann, wurde vom BUND die (Teil-) Rücknahme der Änderungsgenehmigung vom 27.05.2008 gefordert. Der BUND unterstützt zusätzlich den Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis für Gerechtigkeit (BfG-WV-WSF) – Bündnis 90/Die GRÜNEN (GRÜNE) gegenüber der Stadt Weißenfels zu diesem Sachverhalt vom 17.11.2014.

 

Quelle: Pressemitteilung Ortsgruppe des BUND