Salzlandkreis sucht ehrenamtlichen Ausländerbeauftragten

Der Kreistag des Salzlandkreises bestellt gemäß §§ 79, 80 KVG LSA im Einvernehmen mit dem Landrat für die Dauer der Amtsperiode des Kreistages eine/n ehrenamtliche/n Ausländerbeauftragte/n. Das Aufgabengebiet der/s Ausländerbeauftragten umfasst die Zusammenarbeit mit den Fachbereichen/Fachdiensten und Ausschüssen des Kreistages des Salzlandkreises zu Vorgängen mit ausländerrelevantem Sachverhalt, die Förderung der Netzwerkarbeit von Organisationen, Verbänden, Vereinen und sonstigen Institutionen der Region,  Beratung und Information gegenüber der Kommunalverwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern zu Themen der Ausländer- und Integrationsarbeit, Unterstützung und Förderung von bürgerschaftlichem Engagement mit Ausländerbezug sowie spezieller Projekte und interkultureller Aktivitäten, Aufklärung und Information durch Öffentlichkeitsarbeit, Erarbeitung und Bereitstellung von Berichten, Informationsmaterialien, Organisation von Veranstaltungen.

Für die Erfüllung dieser ehrenamtlichen Aufgaben sucht der Salzlandkreis eine verantwortungsbewusste, einsatzbereite und kontaktfreudige Persönlichkeit, die über ein hohes Maß an Toleranz und Einfühlungsvermögen für und in die Belange, Wünsche und Probleme der ausländischen Mitbürger/Innen sowie über Kreativität und Organisationstalent für Maßnahmen der Integration verfügt.

 

Interessierte Bewerber/Innen sollen folgende Kriterien erfüllen:

* Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen

Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen;

* das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten im Salzlandkreis wohnen;

* persönliche Integrität;

* langjährige Erfahrung bei der Beratung/Betreuung von Migranten;

* fachliche Befähigung durch berufliche Qualifikation der Migrantenbetreuung;

* gute Deutschkenntnisse und Beherrschung von mindestens einer Fremdsprache.

 

Wünschenswert wären Kenntnisse bezüglich der Strukturen, Aufgaben und Abläufe innerhalb der Kreisverwaltung, Erfahrungen in der Ausländer- und Integrationsarbeit sowie mehrjährige Auslandserfahrungen. Erwartet werden gutes konzeptionelles Denkvermögen zur Entwicklung von Handlungs- und Lösungsstrategien, Grundkenntnisse im Ausländer- und Asylrecht, kommunikative Kompetenzen und sicheres Auftreten sowie ausgeprägte Sozialkompetenzen, wie Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Engagement, Kritik- und Konfliktfähigkeit, Organisations- und Durchsetzungsfähigkeit. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der Entschädigungssatzung des Salzlandkreises für ehrenamtlich tätige Bürger vom 19. 12. 2014 in der derzeit geltenden Fassung in Höhe von 110,00 Euro monatlich.

 

Bewerber/Innen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (einschließlich des polizeilichen Führungszeugnisses) senden Sie bitte bis zum 06. Febr. 2015 an folgende postalische Anschrift: Salzlandkreis, Fachbereich III, 06400 Bernburg (Saale).