Entwicklung von Elternbeiträgen

Sozialminister Bischoff: Lassen Sie mich eingangs noch einmal unmissverständlich klarstellen: Die Rückkehr zum Ganztagesanspruch für alle Kinder war richtig. Sie ist gut für die Kinder. Dass Erzieherinnen in den Einrichtungen Tarif gezahlt wird, ist richtig für die Kinder. Das Bildungsprogramm „Bildung elementar“ ist gut für die Kinder. Die Tatsache, dass wir mit dem Gesetz die Elternrechte gestärkt haben, ist gut für die Kinder. Eltern tragen eine große Verantwortung. Und ich kann Eltern verstehen, wenn sie wissen wollen, warum sie jetzt auf einmal höhere Kosten zahlen sollen. Transparente Kostenstrukturen sind ein Ziel des Gesetzes. Zu dieser Wahrheit gehört aber auch: Kinderbetreuung ist eine kommunale Pflichtaufgabe – in ganz Deutschland. Eine Diskussion, die immer versucht das Land in eine Kostenpflicht zu nehmen, ist daher verkehrte Welt. Komme ich zur Diskussion: Bereits Mitte des Jahres 2013 berichteten Medien von Steigerungen der Kostenbeiträge für die Kinderbetreuung in einigen Gemeinden. Im Fokus stand damals die Stadt Bismark in der Altmark. 

Von kommunaler Seite war seinerzeit behauptet worden, dass die Ursache für die Kostensteigerungen das neue Kinderförderungsgesetz sei. Nach einiger Zeit wurde jedoch eingeräumt, dass man erstmals die Kosten für einen Kita-Platz tatsächlich kalkuliere, dass seit Jahren die Elternbeiträge nicht an Kostenentwicklungen angepasst worden waren, und dass man Konsolidierungsdruck habe und in der Zukunft noch handlungsfähig sein wolle. Es wurde zudem eingestanden, dass es aus dem Innenministerium bisher keine Vorgabe gibt, aus der hervorgeht, dass die Kostenumlage in Höhe von 50 Prozent angesetzt werden muss. Die Stadt Bismark wurde seinerzeit in den Medien als Paradebeispiel für alle Gemeinden des Landes dargestellt. Es wirkte so, als wären alle Eltern von Kostensteigerungen betroffen.

 

Seitdem sind fast zwei Jahre vergangen. Diesmal sind es die Gemeinde Mansfelder Grund und die Stadt Jessen, die Anlass für zahlreiche Presseberichte geben. Es wird behauptet, dass die Kommunalaufsicht der Landkreise Mansfeld-Südharz und Wittenberg darauf dränge, dass die Gemeinden nicht mehr als 50 Prozent des verbleibenden Finanzbedarfs übernehmen. Beide Gemeinden liegen in Landkreisen, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Partei DIE LINKE, mit einer Ländrätin beziehungsweise einem Landrat aus Ihren Reihen.

 

Und wieder hat die Recherche ergeben: Es gibt keine Vorgabe des Innenministeriums, dass die Kostenumlage in Höhe von 50 Prozent angesetzt werden muss. Vielmehr ist es auch hier so, dass wir uns die kommunale Ebene genauer anschauen müssen, um die wahren Gründe für Elternbetragsentwicklungen zu erkunden. Ich nenne Schlaglichter:

 

1. Keine regelmäßige Anpassung der Elternbeiträge in der Vergangenheit

Manche Gemeinden haben die Elternbeiträge in der Vergangenheit nicht regelmäßig angepasst. Deshalb liegt die letzte Erhöhung mancherorts zum Teil mehr als fünf Jahre zurück, so dass die Anpassung jetzt vergleichsweise drastisch ausfällt.

 

2. Keine zusätzliche Familienförderung

Gemeinden haben bislang deutlich mehr als 50 Prozent des verbleibenden Finanzbedarfs getragen  - z.B. in Jessen 72 bis 85 Prozent. Die Gemeinde befindet sich jedoch in der Haushaltskonsolidierung - und dies nicht erst seit 2015. Sie muss daher selbst beurteilen,

•        welchen Umfang an zusätzlicher Familienförderung sie sich leisten kann,

•        welche Anreize sie gegenüber Eltern / Familien setzen kann und muss.

 

3. Fehlende Wirtschaftlichkeitsrechnung

Manche Gemeinden bieten den Eltern keine nach einzelnen Stunden gestaffelten Betreuungszeiten (z.B. 5, 6, 7, 8, 9 und 10 Stunden) an, sondern allein Korridore etwa mit 5, 8 oder 10 Stunden. Das führt dazu, dass viele Eltern über den individuellen Bedarf hinaus Betreuungszeit „kaufen“ und entsprechend erhöhte Beiträge zahlen müssen. Auch habe ich gehört, dass es Träger gibt, die Eltern gezielt zu 10-Stunden-Verträgen geraten haben.

 

4. Vereinbarung besonderer Standards auf Kreisebene

Nach Paragraf 11a des Kinderförderungsgesetzes müssen die Landkreise seit 1.Januar 2015 mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen Vereinbarungen über die zu erbringenden Leistungen und die Höhe der Entgelte schließen, die die Einrichtungen für die Leistungen erhalten. Hierbei werden teilweise auch Standards vereinbart, die über die gesetzlichen Standards des Gesetzes hinausgehen. Das ist rechtlich zulässig, führt aber zu Kostensteigerungen, die nach dem KiföG nicht ausgeglichen werden. Diese Kostensteigerungen sind vielmehr in vollem Umfang von den Gemeinden und den Eltern zu tragen. Da solche Vereinbarungen nach Paragraf 11a, Absatz 1 nur im Einvernehmen mit den Gemeinden geschlossen werden dürfen, haben diese aber die Möglichkeit, die Vereinbarung von kostenträchtigen übergesetzlichen Leistungen zu verhindern.

 

Lassen Sie es mich noch einmal deutlich sagen: Die Probleme in den geschilderten Gemeinden sind Einzelfälle. Aus anderen Städten, Verbandsgemeinden und Gemeinden liegen meinem Haus keine vergleichbaren Problemlagen vor. Die Vertreterinnen und Vertreter der Landeselternvertretung teilten bei der Sitzung am vergangenen Freitag meiner Staatssekretärin mit, dass es mit Ausnahme der beiden oben genannten Landkreise in den anderen Landkreisen bislang keine oder lediglich geringfügige Steigerungen der Kostenbeiträge geben soll.

 

Darum kann eine Lösung allein darin bestehen: Konkrete Beratung bei Anfrage. Wir beraten die Gemeinden und Städte, die einen Bedarf haben. In der Gemeinde Mansfelder Grund haben Mitarbeiter meines Hauses bereits ein solches Beratungsgespräch geführt. Der Stadt Jessen habe ich ein solches Gespräch angeboten.