Nachbarschaftsstreit wegen Beauftragung des Abschleppdienstes in Bernburg

Bereits am Mittwochabend, kam es in der Stiftstraße, zu einer Körperverletzung. Ausgangspunkt war der Streit um das Parkverbot vor einem dortigen Grundstück. Dessen Eigentümer bemerkte das verbotswidrig abgestellte Fahrzeug und beauftragte einen Abschleppdienst mit der Umsetzung bzw. Bergung. Als das Fahrzeug des Abschleppdienstes erschien, blieb dies natürlich vom Eigentümer des Fahrzeuges nicht unbemerkt. Er begab sich zum Fahrzeug und konnte eine Bergung durch Bezahlung der Anfahrtskosten (105.- €) verhindern. Anschließend begab er sich zum Grundstückseigentümer um diesen zur Rede zu stellen. Im Verlauf des Gespräches kam es dann zu einer körperlichen Auseinandersetzung ohne sichtbare Verletzungen. Anlassbezogen weist die Polizei darauf hin, dass sie im Rahmen der Gefahrenabwehr, wie auch im letzten Jahr schon mehrfach praktiziert, Fahrzeuge abschleppen oder umsetzen lässt. Die rechtlichen Voraussetzungen werden natürlich in jedem Einzelfall geprüft. So erwischte es auch diesen Monat bereits einen „Falschparker“, welcher sein Fahrzeug verbotswidrig auf einem der Behindertenparkplätze am Karlsplatz abstellte.