Rund 15,5 Mio. EUR sollen in Landkreis und Kommunen fließen

Wie das Ministerium für Finanzen gestern mitteilte, werden rund 15,5 Mio. Euro in den Salzlandkreis und in insgesamt acht Kommunen im Landkreis fließen. Stark V heißt die Investitionsinitiative des Bundes, die zu 90 Prozent durch Bund und zu 10 Prozent vom Land finanziert wird. „Investitionen werden zu hundert Prozent gefördert“, erläuterte Landrat Markus Bauer die Nachricht. „Es ist ein erstes Zeichen, dass die Finanzsituation der Kommunen erkannt wird.


Doch können wir uns deshalb nicht ausruhen, denn Kommunen müssen auf eigenen Beinen stehen können. Wir müssen als kommunale Familie zusammen stehen“, sagte dazu der Landrat. Als finanzschwache Kommunen wurden im Landkreis die Städte Aschersleben, Barby, Hecklingen, Nienburg, Schönebeck, Staßfurt, die Verbandsgemeinde Egelner Mulde sowie Saale Wipper eingestuft. Die genannten Kommunen können bis 2018 Investitionen in Höhe von insgesamt 10 Mio. Euro tätigen. Rund 5,4 Mio. Euro sind für den Salzlandkreis vorgesehen.

Die Projekte, die beantragt werden können, sollen der Erfüllung der Pflichtaufgaben dienen. Gewährleistet werden zum Beispiel Investitionen in Kindergärten, in die Lärmbekämpfung bei Straßen, in den Breitbandkabelausbau und in die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden mit dem Schwerpunkt Klimaschutz. Nicht berücksichtigt werden Maßnahmen zu Abwasser oder ÖPNV.

 

Die Ermittlung der Zuwendungsempfänger erfolgte aus einer Kennziffer, die aus Steuerkraft und Arbeitslosigkeit ermittelt worden war. Die Verteilung der insgesamt 111 Mio. Euro in Sachsen-Anhalt erfolgte nach Einwohner- und Flächenanteil. „Gelohnt hat sich, dass Städte- und Gemeindebund sowie Landkreistag die Transparenz der Parameter gewährleistet hatte. Das war Grundlage, um den Mittelfluss zu definieren“, klärte Markus Bauer über die Hintergründe auf.

 

Sachsen-Anhalt erhält aus dem Förderprogramm des Bundes für finanzschwache Kommunen 111 Mio. Euro.

Ziel des Förderprogramms des Bundes ist, dass auch finanzschwache Kommunen erforderliche Investitionen tätigen können. Hierfür stellt der Bund  allen Bundesländern insgesamt 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Das sind neunzig Prozent der Gesamtkosten des Programms. Die übrigen zehn Prozent muss die geförderte Kommune entweder selbst tragen, oder das Land übernimmt die Kosten. In Sachsen-Anhalt hat sich die Landesregierung entschlossen, diesen Eigenanteil von 12,3 Mio. Euro für die Kommunen zu zahlen. Das Programm STARK V wird in diesem Sommer anlaufen und bis Ende 2018 dauern. Die Gelder verteilen sich auf vier Landkreise und achtzig Einheits- und Verbandsgemeinden. Welche Kommune als finanzschwach gilt, richtet sich nach ihrer Möglichkeit, Steuereinnahmen zu erzielen, und nach der Höhe der dortigen Arbeitslosenquote. Unter den so ausgewählten Kommunen wird der Förderbetrag zu drei Vierteln nach der Einwohnerzahl und zu einem Viertel nach der Fläche verteilt. Die Liste mit den konkreten Beträgen der zu fördernden Kommunen hat jetzt das Finanzministerium dem Kabinett zur Kenntnis vorgelegt.

 

Weil der Bund nach dem Grundgesetz nur eingeschränkt  für die Finanzierung von Kommunen zuständig ist, darf das Geld nur für Aufgaben ausgegeben werden, die durch Bundesgesetze geregelt sind. Gefördert werden können z. B. Investitionen in Krankenhäuser, in Kindergärten, in die Lärmbekämpfung bei Straßen, im Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV), in den Breitbandkabelausbau und in die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden. Die Konkretisierung dieser Förderziele wird mit den Fachressorts abgestimmt. Für welchen dieser Zwecke die Kommunen die Mittel verwenden, können sie selbst entscheiden. Allerdings muss es sich um Aufgaben handeln, zu deren Erfüllung die Kommune gesetzlich verpflichtet ist. Freiwillige Aufgaben der Kommunen, z. B. im Bereich Kultur und Freizeit, werden nicht gefördert.