Salzlandkreis erstmals ganzjährig in der vorläufigen Haushaltsführung 

Der nicht bewilligte Haushalt schränkt alle Bereiche der Verwaltung in der Arbeitsweise ein. Insbesondere wirkt sich das auf die Organisation und Durchführung von „freiwilligen Aufgaben“ aus, als die Maßnahmen im Bereich Bildung und Kultur gesetzlich eingestuft sind. Die Bildungsakademie (BA) als kommunales Bildungszentrum steht allen Bürgerinnen und Bürgern als Lernort zur Verfügung.


Als kultureller Treffpunkte definieren sich die verschiedenen Standorte, zu denen alle sozialen Schichten und Altersgruppen Zugang haben. Die Bildungsakademie mit den Einrichtungen Kreisvolkshochschule (KVHS), Kreismusikschule, Salzlandmuseum und Kreisbibliothek unterstützt die Daseinsvorsorge durch ein umfassendes Weiterbildungsangebot. Sie garantiert damit eine flächendeckende Grundversorgung zur Weiterbildung und ist fester Bestandteil der Bildungslandschaft im Salzlandkreis.

Bis ein genehmigter Haushalt vorliegt, ist in jedem Haushaltsjahr nach den Grundsätzen der vorläufigen Haushaltsführung zu verfahren. Insbesondere in den Bereichen Schule, kulturelle Bildung, KVHS und Musikschule des Salzlandkreises führt das zu einer Vielzahl von Einzelfallprüfungen. Die Maßnahmen müssen im Hinblick auf Unaufschiebbarkeit und Unabweisbarkeit geprüft werden. Das jeweilige Prüfungsergebnis entscheidet dann darüber, ob eine Maßnahme durchgeführt werden kann oder nicht. Die Entscheidung muss schriftlich begründet werden.

 

Erstmals ist im Jahr 2015 nach derzeitiger Sachlage ganzjährig so zu verfahren. Dies setzt neben einem erhöhten Kommunikationsaufwand auch umfassende organisatorische Festlegungen voraus. Der erhöhte Arbeitsaufwand führt zu Verzögerungen und Einschränkungen bei der Durchführung von Bildungsveranstaltungen.

 

Die Kreisverwaltung ist bemüht, pragmatische Lösungen zu finden, die eine Weiterarbeit unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Hierzu wurden in den letzten Wochen eigene Prüfverfahren entwickelt, die klarstellen, ob die Durchführung von Bildungsveranstaltungen möglich sein wird.

 

Im Wesentlichen ist davon auszugehen, dass das Angebot der Kreismusikschule für die Schüler die bereits angemeldet sind, aufrechterhalten wird.

 

Die Kurse der KVHS werden nach der Maßgabe einer vertraglichen Verpflichtung oder einer notwendigen Weiterführung unter der Beachtung der derzeitigen Haushaltsregeln geprüft. Das Kursangebot ist in der Revision und wird demnächst, pünktlich zum Ende der Sommerpause, als Quartalsflyer vorliegen.

 

Das Kreismuseum wird seine Bildungsarbeit durch den Einsatz von eigenem Personal und der engen Zusammenarbeit mit dem Förderverein fortsetzten. Die Einrichtung wird an fünf Tagen in der Woche geöffnet sein. Voranmeldungen außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich. Die Kreisbibliothek bleibt wie gewohnt geöffnet.