Kita-Gebühren in Bernburg steigen

Der Stadtrat Bernburg hat es beschlossen, seit 1. August 2015 müssen Eltern für die Betreuung ihrer Kinder mehr bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kinder in Krippen- Tagesstätten oder Hort betreut werden. In einer der letzten Stadtratsitzungen in Bernburg haben die Mitglieder die Anhebung der Kita-Gebühren beschlossen. Somit dürfen ab August die Eltern für die Betreuung Ihrer Sprösslinge mehr Beitrag bezahlen. Besonders betroffen sind die Eltern der Kita Kinder bis zu 3 Jahren, diese können bereits ab sofort 40 Euro monatlich mehr für ihre Kinder einplanen, die Muttis und Vatis für Kinder von Vier- bis Sechsjährigen nur 10 Euro. Dies gilt auch für die Hortbetreuung der Kinder. Die Gründe für Erhöhungen hängen mit dem Kinderförderungsgesetz zusammen. 

 

Sozialminister Bischoff: "Eltern tragen eine große Verantwortung. Und ich kann Eltern verstehen, wenn sie wissen wollen, warum sie jetzt auf einmal höhere Kosten zahlen sollen. Transparente Kostenstrukturen sind ein Ziel des Gesetzes. Zu dieser Wahrheit gehört aber auch: Kinderbetreuung ist eine kommunale Pflichtaufgabe – in ganz Deutschland".


Der Kostenbeitrag für Krippen- und Kindergartenkinder gemäß den von den Eltern gewählten, vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten beträgt: 


Beispiel für Plätze über 10 Std. Betreuung täglich


>> für Kindergartenkinder, d.h. für Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr

erweiterter Kostenbeitrag für Plätze über 10 Std. u. mehr Std. täglich 175,00 EUR

 

>> für Krippenkinder, d.h. für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

erweiterter Kostenbeitrag für Plätze über 10 Std. u. mehr Std. täglich 190,00 EUR

 Ab 01. August


 

+ 10,00 EUR 

 

 

+ 40,00 EUR

Gesamt Beitrag



= 185,00 EUR monatlich

 

 

+ 230,00 EUR monatlich



Die Mitglieder des Stadtrates standen vor der Entscheidung, die Betreuungsgebühren für Krippe, Kita und Hort um 20 Euro  erhöhen, jedoch entschied man sich im Rathaus für die erstere Variante. Die Gründe hierfür waren vor allem die unterschiedlichen Kosten für Krippen- und Kindergartenplätze. 


Weder aus dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt noch aus dem Landesverwaltungsamt gibt es einen Erlass oder verbindliche Anweisungen, die die nach Kinderförderungsgesetz (KiFöG) benannte Obergrenze für KiTa-Beiträge zur Pflicht ernennen. Innenminister Holger Stahlknecht hat an die Kommunen appelliert, die Kita-Beiträge mit Außenmaß zu erhöhen und vorhandene Spielräume zu nutzen, beispielsweise für eine Staffelung von Beiträgen. „Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, den Haushalt einer Gemeinde zu konsolidieren.


Hierzu laufen Abstimmungsgespräche mit dem Städte- und Gemeindebund und den Ministerien, um solche Möglichkeiten einvernehmlich auszuloten. Dies wäre dann eine Darstellung der rechtlichen Möglichkeiten ohne verbindlichen Charakter. Haushaltsrecht und Konsolidierung fallen in die kommunale Selbstverwaltung. Hierbei steht es im Ermessen der Kommunen, Haushalts- und Konsolidierungsentscheidungen sozial verträglich abzuwägen. Eine Verdopplung der Elternbeiträge im Rahmen der Haushaltskonsolidierung stünde dieser Sozialverträglichkeit entgegen“, sagte Stahlknecht.