Neue Rechtslage: Widerrufsprüfung ändert sich

Gute Nachrichten für Flüchtlinge und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Für das Bundesamt verringert sich der Aufwand für die Widerrufsprüfungen deutlich. Grund dafür ist eine neue Rechtslage. Bislang musste das BAMF aufgrund rechtlicher Vorgaben bei Asylberechtigten und Flüchtlingen in jedem Einzelfall nach drei Jahren überprüfen, ob weiterhin Schutz in Deutschland notwendig ist oder ob sich die Verhältnisse im Heimatland dauerhaft geändert haben und damit die Schutzgründe weggefallen sind. Das Ergebnis der Prüfung hat das Bundesamt der Ausländerbehörde mitgeteilt. Wenn der Schutz vom Bundesamt nicht widerrufen wird, erhält der Flüchtling von der Ausländerbehörde eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. In der Praxis hat das Bundesamt in rund 95 Prozent der Fälle den Schutzstatus der Flüchtlinge nicht widerrufen.


Nunmehr hat sich die Rechtslage durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, das zum 1. August 2015 in Kraft tritt, geändert. Danach kann die Ausländerbehörde nach drei Jahren dieNiederlassungserlaubnis erteilen, wenn nicht das Bundesamt im Ausnahmefall mitteilt, dass die Voraussetzungen für den Widerruf oder die Rücknahme des Schutzstatus vorliegen. So entfällt in einer Vielzahl von Verfahren die bisher erforderliche  aufwändige Anlage und Führung spezieller Widerrufsprüfakten und die damit einhergehende Korrespondenz mit den Ausländerbehörden. Der Aufwand für Einzelfallprüfungen, die das Bundesamt durchführen muss, wird sich damit deutlich verringern.


Der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Dr. Manfred Schmidt, begrüßt die neue Rechtslage: "Dies bedeutet sowohl für die Flüchtlinge als auch für das Bundesamt in der jetzigen Situation eine wesentliche Entlastung."


Quelle:Bundesamt für Migration und Flüchtlinge