Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern

Sachsen-Anhalt hat gestern zum zweiten Mal bestandskräftig abgelehnte Asylbewerber mit einem Sammelcharter in ihr Heimatland zurückgeführt. Vom Flughafen Berlin-Schönefeld startete in den Mittagsstunden eine Maschine mit 70 abgelehnten Asylbewerbern aus Albanien in die Hauptstadt Tirana.  

 

Innenminister Holger Stahlknecht: „Die freiwillige Ausreise hat gegenüber einer behördlichen Durchsetzung immer Vorrang. Aber wenn die Bereitschaft zur eigenständigen Ausreise fehlt, muss diese durchgesetzt werden. Die heutige Rückführung ist das Ergebnis einer klaren und konsequenten Rechtsanwendung.“

 

Die Anzahl der Asylantragsteller aus Albanien ist in diesem Jahr rasant angewachsen. Von Januar bis Juli stellten 1.360 Personen in Sachsen-Anhalt einen Asylantrag. Aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern bilden albanische Staatsangehörige nach den Flüchtlingen aus Syrien die zweitgrößte Gruppe von Antragstellern.


Im Unterschied zu den syrischen Flüchtlingen haben Asylanträge von albanischen Staatsangehörigen keine Aussicht auf Erfolg. Sie werden nach Abschluss des Asylverfahrens zur Ausreise aufgefordert. Wird der Pflicht zur Ausreise nicht freiwillig entsprochen, wird die Ausreise behördlich durch Abschiebung vollzogen.

 

Stahlknecht: „Die Akzeptanz für das Asylrecht erhalten wir nur dann, wenn wir die gesetzlichen Vorgaben konsequent umsetzen. Nur so lassen sich auf Dauer Aufnahmebereitschaft und Aufnahmefähigkeit als tragende Säulen erfolgreicher Flüchtlingspolitik erhalten.“

 

Sachsen-Anhalt rechnet in diesem Jahr mit rund 23.000 Asylbewerbern. Knapp 11.000 Antragsteller sind bis Ende August hier eingetroffen von denen etwa ein Drittel aus den Westbalkanstaaten stammt.