Salzlandkreis sucht Wohnraum für Asylsuchende

Um die prognostizierte hohe Zahl Asylsuchender künftig unterbringen zu können, beabsichtigt der Salzlandkreis, weiteren Wohnraum im Kreisgebiet anzumieten. Der Salzlandkreis, Fachdienst 30, Ausländer- und Asylrecht, möchte angesichts der steigenden Asylbewerberzahlen für die übergangsweise Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen den Immobilienmarkt im Kreisgebiet erkunden.

 

Dabei geht es um die Anmietung von geeigneten Immobilien zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen oder die Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft unter zur Verfügungstellung einer geeigneten Immobilie. Benötigt werden Unterkünfte mit einer Aufnahmekapazität von maximal 200 Personen. Geeignet sind Immobilien, die sofort oder möglichst innerhalb der nächsten drei Monate genutzt werden können, also keine umfangreichen Bauarbeiten erfordern.


Dazu gehören unter anderem alle Immobilien, die in der Vergangenheit zu Beherbergungszwecken oder zu sozialen Zwecken genutzt wurden, sich in einem guten Zustand befinden und alle erforderlichen Bau- und Brandschutzauflagen zum Zeitpunkt der Nutzung erfüllen. Auch ist der Standort der Unterbringungsmöglichkeit ausschlaggebend. So sollte die Anbindung an die Infrastruktur wie Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten, Ärzte, öffentliche Verkehrsanbindungen usw. gewährleistet sein. Das Land Sachsen-Anhalt hat im Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 15.01.2013 (RdErl. des MI vom 15.01.2013 – 34.11-12235/2-24.10.1.4.3) die Anforderungen an die Unterbringung und soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern geregelt.


Alle eventuellen Betreiber verpflichten sich, folgende zusätzliche Leistungen zu übernehmen: - Monatliche Anwesenheitslisten mit der Angabe der täglichen Anwesenheit der Bewohner zu führen und diese zur Abrechnung vorzulegen - Verpflichtung, den Bewohnern bei den Bedürfnissen des täglichen Lebens behilflich zu sein (bspw. Unterstützung bei Kontakten zu Behörden, Ärzten, Schulen) - Grundreinigung der Gemeinschaftsräume, Flure, Sanitärbereiche und Küchen sicherzustellen - Telefonanschluss mit gebührenfreiem Notruftelefon einrichten .


Sollten Sie Interesse an der Bereitstellung einer geeigneten Unterkunft haben oder der Betreibung unter zur Verfügungstellung entsprechender Immobilien haben, so teilen Sie uns bitte Folgendes mit:


1. Über welche Art der Unterbringungsmöglichkeit verfügen Sie (z.B. Pensionen, ehemalige Hotels, Gaststätten u.s.w.)?

2. Wieviel Fläche, davon Wohnfläche stehen zur Verfügung?

3. Bis zu wie viele Personen könnten Sie in Unterkunft bringen?

4. Was ist an Infrastruktur vorhanden?

5. Ab wann bestände die Nutzungsmöglichkeit?

6. Für welchen Zeitraum könnten Sie uns die Unterbringung gewährleisten (Mindestlaufzeit des Vertrages sollte drei Jahre betragen)?

7. Wo befindet sich das Objekt (bitte vollständige Anschrift angeben)?


Die Abrechnung erfolgt nach Fallzahlen der tatsächlichen Asylbewerber. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt, die Interessenten nicht an ihre Angebote gebunden sind und kein Rechtsanspruch zur Auftragserteilung bzw. Eröffnung eines Vergabeverfahrens besteht. Die Interessenbekundung dient der reinen Markterkundung. Bei entsprechender Beschaffungsabsicht kann der Salzlandkreis auf die Bewerbungen unaufgefordert zurückkommen. Kosten werden nicht erstattet. Ihre Interessenbekundung teilen Sie bitte schriftlich bis zum 25.09.2015, 11:00 Uhr, dem Salzlandkreis, Zentrale Vergabestelle, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale) mit.